Auslegung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften "Gewerbegebiet Siemensstraße"
Aufgrund
der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbeflächen plant die Gemeinde Durmersheim
die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes "Siemensstraße", wodurch das
bestehende Gewerbegebiet Rottlichwald im Ortsteil Würmersheim um eine Fläche
von knapp 1 ha erweitert wird.
Aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im
Zeitraum Janua /Februar 2019 haben sich in einzelnen Punkten wesentliche
Änderungen ergeben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4a(3) BauGB
erforderlich machen. Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Zeichnerischer
Teil:
- Entfall der Regelung zur Firstrichtung
Planungsrechtliche
Festsetzungen (farbig markierte Passagen):
- Ziff. 8.2: Ergänzung von Maßnahmen zur
Vergrämung von Eidechsen
- Ziff. 8.3: Neue Formulierung zum Thema
insektenfreundliche Außenbeleuchtung
- Ziff. 9.2, 1. Spiegelstrich: Ausschluss der
Pflanzung von hochstämmigen Bäumen bei der Maßnahmenfläche M 5.1)
Örtliche
Bauvorschriften:
- Ziffer 1: Änderungen zur Dachbegrünung bei
der Verwendung von Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie.
Umweltbericht:
- Änderungen im Text markiert
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.05.2019
der entsprechenden Überarbeitung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet
Siemensstraße" mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und gemäß § 4a (3)
BauGB die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die erneute
Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange beschlossen.
Der
Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB hiermit
bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Siemensstraße " samt örtlicher Bauvorschriften gemäß §
4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung erneut
beteiligt.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des
Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 15.05.2019. Die Abgrenzung des
räumlichen Geltungsbereiches ist im nachfolgenden Übersichtsplan (ohne Maßstab)
dargestellt.
Örtliche Bauvorschriften (Stand: 14.05.2019)
Begründung (Stand: 14.05.2019)
Umweltbericht (Stand: 06.05.2019)
Schalltechnisches Gutachten
(Stand: 05.11.2018)
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag (Stand: Dez. 2014)
Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 15.07.2019
bis einschließlich 15.08.2019 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus
Durmersheim, Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal (Zi. 216), 76448 Durmersheim, eingesehen werden. Zusätzlich
werden während diesem Zeitraum die ortsübliche Bekanntmachung und die
auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt.
Die Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Durmersheim
unter www.durmersheim.de eingesehen werden.
Der
Beschluss wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB hiermit
bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Siemensstraße" samt örtlicher Bauvorschriften gemäß §
4a Abs. 3 BauGB i.V. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung
erneut beteiligt.
Entsprechend
dem Beschluss des Gemeinderates Durmersheim können während der Auslegungsfrist gem.
§ 4a(3) Satz 2 BauGB Anregungen und Stellungnahmen nur zu der oben genannten
Änderung abgegeben werden.
Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt
oder zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen
auch per Post: Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim oder per
E-Mail: info@durmersheim.de eingereicht werden. Da das Ergebnis der
Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des
Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin,
dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der
Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten
und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der
betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben
eindeutig zu vermerken.
Es
liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1
und 2 BauGB ebenfalls Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind und eingesehen
werden können:
Gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen,
die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben
worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Durmersheim, 03.07.2019
Bürgermeister
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