Seit Urgedenken gibt es Lärm und seit es Menschen gibt,
fühlen sich diese durch ihn gestört. Lärm ist jede Art von Schall, insbesondere
von großer Intensität, durch den Menschen gestört, belästigt oder
gesundheitlich geschädigt werden. Die Gesundheitsschäden beginnen meist mit
Gereiztheit und Konzentrationsstörungen und enden, denken wir an Arbeits- oder
Verkehrslärm, im Extremfall mit Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden.
Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Grenz- und
Richtwerten festgelegt, um uns vor unnötigem Lärm zu schützen. Diese gelten
insbesondere in der Nacht von 22 bis 6
Uhr und an Sonn- und Feiertagen.
Trotzdem erreichen die Gemeindeverwaltung immer wieder
Klagen darüber, dass neben dem üblichen Lärm, den wir tagtäglich, sei es zu
Hause oder am Arbeitsplatz zwangsläufig zu ertragen haben, zu bestimmten Zeiten
Lärm verursacht wird, der nicht sein müsste oder dürfte. So wird immer wieder
darauf hingewiesen, dass aufgemotzte Roller oder Mofas vor allem in den Abend-
und Nachtstunden regelmäßig zum Ärgernis werden. Die laut knatternde Roller/
Mofas und (getunte) Autos schrecken die Anwohner immer wieder auf. Besonders
schlimm wird es, wenn einem dadurch die erholsame Nachtruhe verwehrt wird.
Die Gemeinde weist deshalb darauf hin, dass die meisten
Motorroller in Deutschland nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen. Für eine
höhere Geschwindigkeit entriegeln allerdings viele Fahrer ihre Zweiräder,
darunter auch Mopeds und Mofas. Dass das nicht erlaubt ist, ist naheliegend.
Doch drohen mitunter saftige Strafen - vor allem dann, wenn man keinen
Motorradführerschein besitzt.
Was passiert, wenn die Polizei entriegelte Motoroller
entdeckt?
Wer seinen Motorroller eigenhändig schneller macht, dem
droht ein Bußgeld. Denn die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall und so
begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom
Einzelfall ab. Gleiches gilt übrigens auch für Mopeds (erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 40 km/h) und Mofas (25 km/h).
Wenn mit der Erlöschung der Betriebserlaubnis eine
Gefährdung einhergeht, also man etwa Schuld oder Mitschuld an einem Unfall
trägt, gibt es zudem Punkte in Flensburg. Doch kann mit dem Frisieren noch eine
weitere Strafe einhergehen. Denn wer mehr als 45 km/h mit einem Zweirad fahren
möchte, braucht die Führerscheinklasse A, die zum Fahren eines Motorrads
berechtigt. Sollte ein Tuner diese nicht haben, könnte der Straftatbestand des
Fahrens ohne Fahrerlaubnis gelten.
Aus diesen Gründen wird die Gemeinde Durmersheim seinen
Kommunalen Ordnungsdienst in nächster Zeit verstärkt die bekannten
Problembereiche dahingehend überwachen lassen. Verstöße dagegen werden
konsequent zur Anzeige gebracht.
Abschließend unsere dringende Bitte:
Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen - wir
alle brauchen Ruhe.
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