Reinigungspflicht von Straßen und Gehwegen
Die Gemeinde hat festgestellt, dass
an vermehrt auf den Gehwegen entlang der Häuser Unkraut sprießt. Die Gemeinde nimmt dies zum Anlass, um auf die
Reinigungspflicht dieser Bereiche hinzuweisen. Diese obliegt nach der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen,
Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen (Streupflicht-Satzung) vom 15.11.2006
den Straßenanliegern. Hierzu nochmals die wichtigsten Punkte:
Welche Aufgaben haben Anlieger?
Auf den Geh- und Fußwegen rund um ihre Grundstücke sind die Anliegerinnen und
Anlieger für die Reinigung zuständig. Falls keine Gehwege vorhanden sind, kann
dies auch den Rand der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m betreffen.
Was sind Anlieger?
Anlieger sind neben den klassischen
Grundstückseigentümern auch Mieter und Pächter von Grundstücken.
Was muss gereinigt werden?
Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut
und Laub. Der von den Gehwegen
gesammelte Kehricht und das Laub müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Was muss ich tun, wenn ich durch
Alter oder Krankheit daran gehindert bin?
Fragen Sie Ihre Nachbarn oder Ihre Verwandten. Sie können auch ein Unternehmen
mit der Reinigung beauftragen.
Was passiert, wenn ich der
Reinigungspflicht nicht nachkomme?
In diesem Fall begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Wenn Dritte zu Schaden kommen, müssen Sie unter Umständen mit Schadensersatzansprüchen
rechnen.
Benötigen Sie weitere Informationen?
Die geltende
Streupflichtsatzung der Gemeinde können Sie vollständig auf der Homepage der
Gemeinde unter https://www.durmersheim.de/uploads/media/Streupflichtsatzung_2006_02.pdf nachlesen
oder downloaden.
Darüber hinaus
erteilt die Gemeindeverwaltung gerne weitere Auskünfte.
Kontakt: Gemeinde Durmersheim, Ordnungsamt, Rathausplatz 1, 76448
Durmersheim, Frau Öztürk, Telefon 07245/920-268, E-Mail: ordnungsamt@durmersheim.de.
Wir bitten um Beachtung
und danken für Ihre Mithilfe.