Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2019
die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand"
beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" wurde am 26. Oktober 2016 als
Satzung beschlossen. Darin wurde der Flächenzuschnitt für die Sondergebietsfläche
im Westen des Plangebiets auf die konkrete Planung eines Discounters
abgestimmt. Die Festsetzungen zur Art der Nutzung des Bebauungsplans "Südlicher
Ortsrand", welche die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermöglichen, wurden im
Zuge der 1. Änderung nicht geändert.
Aufgrund
der Einzelhandelsentwicklung in den umgebenden Gemeinden erscheint ein
Discounter am Standort "Südlicher Ortsrand" nach aktueller Standortanalyse
nicht überlebensfähig. Deshalb strebt die Gemeinde Durmersheim an, im Bereich der
Sondergebietsfläche wie im ursprünglichen Bebauungsplan "Südlicher Ortsrand"
vorgesehen einen Vollsortimenter anzusiedeln.
Die
Verbindung zwischen dem an der Hauptstraße gelegenen Kreisverkehr und der
ringförmigen Erschließung der Wohnbauflächen muss in Folge der aktuellen
Einzelhandelsplanung geändert werden. Auch die nördlich der Sondergebietsfläche
gelegene Mischgebietsfläche muss angepasst werden. Dabei soll auch eine
Änderung des Baugebietstyps gem. BauNVO geprüft werden. Die Ausweisung soll neben
Anlagen für soziale Zwecke (z.B. Wohnheim für Schwerstbehinderte der
Lebenshilfe) auch gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung, eventuell Bindung an
soziale Zwecke, ermöglichen. Im Bereich der Flächen des Allgemeinen Wohngebiets
sind keine Änderungen vorgesehen. Die Aufstellung der 2. Änderung soll im
beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB erfolgen.
Für
die o.g. Änderungen ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Abgrenzung
und Lage des Plangebiets
Der Geltungsbereich der 2. Änderung entspricht dem Geltungsbereich
der 1. Änderung des Bebauungsplans "Südlicher Ortsrand" und ist in dem in der
Anlage dargestellten Lageplan ersichtlich.
Durmersheim, 5. Juni 2019
Andreas
Augustin
Bürgermeister
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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