Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Mai 2019
die Aufstellung des Bebauungsplanes "Einzelhandel Nord" beschlossen.
Ziele und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan
"Einzelhandel Nord" umfasst einen ca. 2,70 ha großen, bebauten Bereich im
nordwestlichen Ortsbereich der Gemeinde Durmersheim. Das Plangebiet des
Bebauungsplans "Einzelhandel Nord" ist Teil des Bebauungsplans "Auf den
Heilberg". Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (BauNVO § 8) sowie in zwei
Bereichen Wohnflächen fest.
Im Planbereich gibt es
einen LIDL und einen E-Aktiv Markt sowie Wohnen. Angrenzend sind im Wesentlichen
ebenfalls Wohnnutzungen. Für den vorhandenen LIDL Markt (Verkaufsfläche VK 800)
bestehen Ausbauabsichten auf ca. 1.000 m² (ggf. mehr). Ein entsprechender
Bauantrag wurde durch LIDL eingereicht. Bei der Prüfung durch die
Baurechtsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass Flächen über 800 m² nur in
einem Sondergebiet (SO) möglich ist.
Eine Stärkung des
nördlichen Einzelhandels in Durmersheim ist notwendig, da der IHRE KETTE Markt
mit 800 m² VK dauerhaft geschlossen hat. Zusätzlich möchte EDEKA den bestehenden
Getränkemarkt an den vorhandenen Vollsortimenter anbauen, um so auch eine
Konfliktbewältigung für die Lärmimmissionen bei der Andienung zu lösen.
Gleichzeitig soll der Markt auf insgesamt 1.900 m² VK erweitert werden.
Durch die geänderte
Einzelhandelssituation in der Raumschaft ist eine Stärkung des Standortes und
zukunftsfähige Ausrichtung mit einer Erhöhung der Verkaufsflächen und
Erweiterungsmöglichkeiten der Märkte erforderlich. Um die vorhandene
Nahversorgungssituation auch künftig zu sichern, ist es deshalb notwendig in
diesem Bereich auch großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen. Dafür ist die
Ausweisung eines Sondergebiets für den Einzelhandel notwendig.
Das
Bebauungsplanverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Abgrenzung
und Lage des Plangebiets
Das
Plangebiet "Einzelhandel Nord" liegt westl. der Hauptstraße, grenzt an die
Straßen Im Eck und die Mühlburger Straße. Der Bereich ist gewerblich bzw.
angrenzend durch Wohnen genutzt. Der geplante Geltungsbereich ergibt sich aus
dem Lageplan in der Fassung vom 8. Mai 2019.
Durmersheim, 5. Juni 2019
Andreas
Augustin
Bürgermeister
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