EU-Programm ermöglicht Grundschulen und Kitas eine Extraportion Obst oder Milch
Das Landwirtschaftsamt im Landratsamt Rastatt weist darauf hin,
dass eine Anmeldung für Grundschulen und Kindertageseinrichtungen im Schuljahr
2019/2020 noch bis 7. Juni 2019 möglich ist. Alle Einrichtungen, die im
kommenden Schuljahr teilnehmen möchten, müssen sich hierzu anmelden.
Seit dem Schuljahr 2017/18 wird in Baden-Württemberg das neue EU-Schulprogramm
umgesetzt. Kinder in Kitas und Grundschulen erhalten regelmäßig eine kostenlose
Extraportion Obst, Gemüse, Milch bzw. Milchprodukte von einem regionalen
Lieferanten.
Jede Portion dieser Lebensmittel, die über das Programm verteilt
wird, wird mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Dieser
Förderbetrag deckt in der Regel etwa 75 Prozent der Nettokosten (Produkt und
Lieferung) ab. Die EU-Förderung beantragt der jeweilige Lieferant beim
Regierungspräsidium Tübingen, das für die Auszahlung der Fördergelder zuständig
ist. Für die Finanzierung des Restbetrags sind die Schulen und Kitas selbst
verantwortlich. In der Regel sind es Sponsoren, die die Teilnahme ermöglichen.
Ziel des EU-Schulprogramms ist es, Kinder auf den Geschmack zu
bringen, damit sie bereits in jungen Jahren diese Lebensmittel in ihre
alltägliche Ernährung integrieren. Unterstützend können die teilnehmenden Einrichtungen
deshalb eine pädagogische Begleitung durch Ernährungsreferentinnen, die vom
Landratsamt beauftragt werden, kostenfrei in Anspruch nehmen. So erfahren die
Kinder mehr über die Herkunft von Lebensmitteln, die Vielfalt der Produkte
sowie über eine ausgewogene Ernährungsweise.
Anmeldung unter
www.schulprogramm-mlrbw.de. Weitere Information erteilt das Regierungspräsidium Tübingen
unter Telefon 07071/757-3502 oder per E-Mail an schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de,
schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de.