Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - , der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Ortschaftsrats Würmersheim, und der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form.
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Durmersheim die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und die Wahl des Kreistags - statt.
2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
3. Die Gemeinde ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai
2019 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in
dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
4.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in
dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen
ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass
zur Wahl mitzubringen.
Die
Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
5.
Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen
Stimmzettel ausgehändigt.
Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten
des Europäischen Parlaments
Farbe: weißlich
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält
jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre
Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und
ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen
Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten
einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der
Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
6.
Kommunalwahlen
Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt
wird mit amtlichen Stimmzetteln in
amtlichen Stimmzettelumschlägen.
6.1
Wahl
des Gemeinderats
Zu
wählen sind 22 Mitglieder.
Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats in Durmersheim.
Stimmzettelfarbe:
gelb.
6.2
Wahl
des Ortschaftsrats der Ortschaft Würmersheim
Zu wählen sind 10 Mitglieder.
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Würmersheim.
Stimmzettelfarbe:
chamois.
6.3
Wahl des Kreistags
Zu
wählen sind im Wahlkreis 5 Durmersheim 7 Mitglieder.
Stimmzettel-Aufdruck:
Wahl des Kreistages des Landkreises Rastatt im Wahlkreis 5 Durmersheim.
Stimmzettelfarbe: hellgrün.
6.4
Die Stimmzettel für die einzelnen
Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben,
die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.
Die
Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25.
Mai 2019 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden
im Wahlraum bereitgehalten.
6.5
Bei den Wahlen des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags
hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats, des
Ortschaftsrats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff.
6.1 - 6.3).
Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben.
6.6
Es findet Verhältniswahl statt bei der
-
Wahl des Gemeinderats
-
Wahl des Kreistags
-
Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Würmersheim.
Hierbei
können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt
ist.
Der
Wähler kann
- Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen
übernehmen (panaschieren) und
- einem
Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Der Wähler gibt seine
Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln
- Bewerber, denen er eine Stimme geben will,
durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens
oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet,
- Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben
will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen,
durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder
drei Stimmen gewählt kennzeichnet.
Der Wähler kann auch
einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet
abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel
vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; höchstens jedoch nur so viele
Bewerber in der Reihenfolge von oben wie Mitglieder jeweils zu wählen sind. Bei
der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie
Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind.
6.7 Beleidigende
oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne
Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im
Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die
Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge.
6.8
Jeder Wähler erhält
beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge
ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler
in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum
gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine
darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
7.
Wahlscheine
Europawahl
Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können
an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des
Landkreises oder
- durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom
Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag
sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen.
Kommunalwahlen
Wähler,
die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können
-
in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder
-
durch Briefwahl
wählen.
Der
Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch
Briefwahl gewählt wird.
Wer
bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim
Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren
Briefwahlunterlagen.
Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl -
rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln
(in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen
so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu
übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen.
Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle
abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim
Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl
ausüben.
8.
Jeder Wahlberechtigte
kann sein Wahlrecht nur einmal und
nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte,
die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum
Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz).
Ein
Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person
bedienen.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§
107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Die Wahlhandlung
sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung
der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
9. Die Briefwahlvorstände I
und II treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 18.00
Uhr im Rathaus Durmersheim
Briefwahl I: Trausaal (Zimmer 201)
Briefwahl II: Kleiner Sitzungssaal (Zimmer 216)
zusammen.
Durmersheim, 13.05.2019
A. Augustin, Bürgermeister
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