Migranten und
Flüchtlinge, die im Landkreis Rastatt leben und eine freiwillige Rückkehr in
ihr Herkunftsland erwägen, können sich seit Jahresbeginn im Landratsamt Rastatt
beraten lassen.
Beim Amt
für Migration, Integration und Recht wurde für die Rückkehr- und Perspektivberatung
eine entsprechende Anlaufstelle eingerichtet. Der seit 2016 bestehende Vertrag
mit dem Deutschen Roten Kreuz, das bis dahin diese Aufgabe wahrgenommen hat,
wurde hingegen nicht verlängert. Durch den Rückgang der Zuwanderung von
Flüchtlingen und die damit verbundene Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften sind
in der Landkreisverwaltung entsprechende personelle Ressourcen frei geworden,
die für die eigene Erledigung ausschlaggebend waren.
Menschen,
die in ihr Heimatland oder ein anderes aufnahmebereites Drittland zurückkehren
oder aber eine Abschiebung vermeiden möchten, werden in der neuen Beratungsstelle
von Karin Großmann in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt und sowohl die
Rückkehr- als auch Bleibemöglichkeiten unabhängig und ergebnisoffen erörtert.
Zur angesprochenen
Personengruppe zählen beispielsweise Ausländer ohne Aufenthaltsrecht (z. B.
Geduldete), Asylbewerber im laufenden Verfahren oder Ausländer mit einem nur
vorübergehenden Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen. Darüber hinaus auch Ausländer,
die zwar ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, aber Sozialleistungen beziehen,
und Spätaussiedler, die aus freiem Entschluss in ihr Herkunftsgebiet
zurückkehren wollen, sofern sie bedürftig sind.
Ziel der
Rückkehrberatung ist die Förderung der freiwilligen Ausreise als vorrangige
Form der Aufenthaltsbeendigung. Gleichzeitig sollen damit aber auch die
öffentlichen Soziallasten verringert werden. Freiwillige Rückreisen sind auch
für die Betroffenen eine gute Alternative zur zwangsweisen Rückführung. Die
Rückkehrer können hierbei vieles selbstständig entscheiden, den Termin der
Ausreise selbst wählen und die Rückkehr besser planen und vorbereiten.
Potenzielle
Rückkehrer können sich aus eigener Initiative an die Rückkehr- und Perspektivberatungsstelle
wenden. Darüber hinaus wird der Personenkreis auch direkt kontaktiert. Im
Gespräch wird über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet aufgeklärt,
Rückkehrperspektiven in Aussicht gestellt und Informationen über die aktuelle
Situation im Heimatland gesammelt.
Entscheiden
sich die Betroffenen für eine freiwillige Rückkehr, können diese bei der
Planung der Reise und anstehenden Wiedereingliederung gegebenenfalls begleitet
werden. Konkret werden die Rückkehrwilligen etwa bei der Beschaffung von
Reisedokumenten und Behördengängen unterstützt. Des Weiteren wird geprüft, welche
der verschiedenen zur Verfügung stehenden Fördermittel für die Rückführung und
den Neustart im Einzelfall in Frage kommen. Auch der Kontakt zu Hilfsangeboten
im Heimatland und Reintegration-Scouts wird nach Möglichkeit vermittelt.
Das Projekt
"Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Landkreis Rastatt" wird
im Rahmen der Rückkehrförderung vom Land Baden-Württemberg zunächst für ein
Jahr gefördert und kann bei einer Fortführung entsprechend verlängert werden.
Information: Landratsamt Rastatt, Amt für Migration, Integration und Recht, Rückkehr- und Perspektivberatung, Telefon 07222/381-4333 oder unter www.integration.landkreis-rastatt.de
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