Sehr
geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Vorwort:
Die Gemeinde Durmersheim erhebt für den in Ihrem
Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der
Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern
sowie den Erbbauberechtigten. Von Unternehmer(inne)n/Unternehmen mit
Gewerbebetrieben die eine Betriebstätte in Durmersheim haben, erhebt sie die
Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen,
wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein,
Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse
zugeordnet werden können. Keine personenbezogene Daten sind veränderte Daten,
die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch
Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte
oder pseudonymisierte Daten).
Wenn die Gemeinde Durmersheim personenbezogene Daten
verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert,
verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche
personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen.
Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen
Sie sich diesbezüglich wenden können.
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Fragen in datenschutzrechtlichen
Angelegenheiten können Sie an die Gemeinde Durmersheim vertreten durch den
Bürgermeister, richten. Darüber hinaus können sich an den Datenschutzbeauftragten
der Gemeinde Durmersheim per E-Mail (datenschutz@durmersheim.de)
wenden, oder die Kontaktaufnahme per
Post über
Gemeindeverwaltung Durmersheim
Datenschutzbeauftragter
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim
durchführen.
2. Zu
welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die
Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der
Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir
personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende
personenbezogene Daten:
I. Persönliche
Identifikations- und Kontaktangaben, z. B.
a. Vor- und
Nachname,
b. Firma oder andere
Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
c. Vor- und Nachname
des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der
Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter(s),
d. Adresse,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer
e. Geburtsdatum und
-ort,
f. Steuernummer,
Buchungs- oder Kassenzeichen.
II. Für die
Festsetzung, und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen z. B.
a. Gewerbesteuermessbetrag,
b. Einheits- und
Grundsteuermessbetrag,
c. Zerlegungsanteil
am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
d. Bankverbindung,
e. Angaben über
geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
f. Angaben über
gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer
erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide
und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamtes und verarbeiten diese
weiter. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen
selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre
personenbezogenen Daten bei Dritten soweit diese gesetzlich zu Mitteilung an
uns verpflichtet sind. Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von
Steuerämtern anderer Kommunen. Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt
nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir, Sie betreffende personenbezogene
Daten, auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die
Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren
können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber)
erheben. Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus
Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentliche Bekanntmachungen)
verarbeiten.
4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten
Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann
in zumeist maschinellem Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer
zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistung durch ITEOS (AöR),
welche die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir auch ITEOS setzen
dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre
personenbezogene Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Weitergabe, Veränderung
oder Löschung sowie gegen unbefugte Offenlegung durch unbefugten Zugang zu
schützen.
5. Unter
welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Alle personenbezogenen Daten, die uns in
einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere
Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte,
Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt
haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Personenbezogene Daten müssen wir so
lange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind.
Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169
bis 174 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Wir dürfen
Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige
steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht
usw.) haben Sie?
Sie haben nach der
Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte (Artikel 15 bis 18 und 21) der Datenschutz-Grundverordnung.
- Recht auf
Auskunft
- Recht auf
Berichtigung
- Recht auf
Löschung
- Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf
Widerspruch
- Recht auf
Beschwerde
Die Kontaktdaten der
Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www. bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
Allgemeine Hinweise
zu diesen Rechten
In einigen Fällen können
oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der
Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in
diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit. Wir werden Ihnen aber
grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten.
Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung benötigen erhalten
Sie einen Zwischennachricht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Augustin, Bürgermeister
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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