Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Gemeindeanzeiger Nr. 3 vom 17. Januar 2019 hat die
FWG-Fraktion unter der Rubrik "Die Fraktionen haben das Wort" geschrieben, dass Gefährdungsbeurteilungen für die
Gemeindebediensteten gänzlich fehlen würden.
Hierzu geben wir folgende Gegendarstellung ab:
Die im Artikel aufgeführten Grundlagen-Informationen zum
Thema Gefährdungsbeurteilungen sind zutreffend und geben den Bürgerinnen und Bürgern
ausreichende Hintergrundinformationen zum Themengebiet. Abweichend zum Artikel möchte die
Gemeindeverwaltung mitteilen, dass die Aussage - Zitat: - "....fehlen diese
Gefährdungsbeurteilungen gänzlich" nicht zutreffend ist und wir diese
entschieden zurückweisen.
Gefährdungsbeurteilungen existieren bei der
Gemeindeverwaltung bereits für Bereiche, in denen mit
erhöhten Gefährdungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
zu rechnen ist. Hierzu gehören
alle Arbeitsbereiche des Bauhofes, des Forstes, der
Kindergärten und der Flüchtlingsbetreuung.
Die Gefährdungsbeurteilungen für Hausmeister
(Schulzentrum) wurden bereits in 2018 erstellt, und
stehen unmittelbar vor der Unterzeichnung. Die Anwendbarkeit
auf die Hausmeister der sonstigen Liegenschaften ist jederzeit möglich.
Für die Mitarbeiterinnen des Mensabetriebes ermitteln wir
aktuell die Gefährdungspotenziale, welche einerseits durch zu
erstellende Gutachten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie durch Beleuchtung der Abläufe
des Mensabetriebes ergänzt werden.
Auch der Verwaltungsbereich ist für die Erstellung von
Gefährdungsbeurteilungen vorgemerkt. Hierzu erging intern ein entsprechendes
Rundschreiben am 11.07.2018.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, der mit der
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verbunden ist, wurden zunächst
die Bereiche bearbeitet, bei denen mit dem höchsten Gefährdungspotenzial zu
rechnen war. In der weiteren Folge werden auch die sonstigen Bereiche
sukzessive beleuchtet und in Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt.
Durmersheim, 21.01.2019
A.
Augustin, Bürgermeister
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