Landwirte können Anträge auf Dürrehilfe stellen
Wie das Landwirtschaftsamt im
Landratsamt Rastatt mitteilt, startet ab dem 2. November das Antragsverfahren
für die Dürrehilfe 2018. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Bewältigung
der Schäden infolge der Dürreperiode in diesem Sommer tritt am 1. November in
Kraft.
Betroffene landwirtschaftliche
Betriebe sowie Betriebe des Gartenbaus inklusive Obst- und Weinbaubetriebe,
deren Betriebssitz im Landkreis Rastatt oder im Stadtkreis Baden-Baden liegt,
können die Dürrehilfe wegen der Trockenschäden beim Landwirtschaftsamt beantragen.
Die Verwaltungsvorschrift,
Antragsunterlagen sowie Erläuterungen und Ausfüllhinweise können ab Freitag, 2.
November 2018 im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg unter
www.landwirtschaft-bw.info (Rubrik Agrarpolitik & Förde-rung/Förderwegweiser/Dürrehilfe)
heruntergeladen oder über das Landwirtschaftsamt bezogen werden. Unter dem
gleichen Pfad finden betroffene Unternehmen auch eine Checkliste zur Prüfung
der Erfüllung der grundsätzlichen Voraussetzungen für die Gewährung eines
Zuschusses.
Aufgrund des Umfanges der
einzureichenden Unterlagen und des damit verbundenen Aufwandes für den
antragsstellenden Personenkreis wird eine Vorabprüfung über die Checkliste
dringend empfohlen. Anträge auf Dürrehilfe können bis einschließlich Freitag,
30. November 2018, beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Das Ministerium
für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz strebt eine Bewilligung und Auszahlung
der Dürrehilfen im ersten Quartal 2019 an.