Aufgrund §§ 4
und 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.V.m. §§ 2, 13
und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), in der jeweils derzeit gültigen
Fassung, hat der Gemeinderat am 10. Oktober 2018 folgende Benutzungsordnung
beschlossen:
"Benutzungsordnung
-Mensa Schulzentrum-"
Eine
etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 25. Oktober 2018
gez. Augustin, Bürgermeister
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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