Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt nach § 42, Abs 3 GemO acht Jahre.
Am 1. September 2018 ist die zweite Amtsperiode von Bürgermeister Andreas Augustin
zur Hälfte verstrichen.
In den kommenden vier Jahren sind aufgrund finanzieller Kapazitäten
und Arbeitskapazitäten Prioritäten zu setzen. Die Fraktionen hatten die
Möglichkeit, drei bis vier max. fünf Vorschläge für "Projektwünsche" in der
verbleibenden Hälfte der zweiten Amtsperiode einzureichen.
Am 26. September und am 10. Oktober 2018 wird Bürgermeister Augustin zusätzlich
auf dem Wochenmarkt Anregungen der Bürger entgegennehmen.
Diese mit den Vorschlägen der Bürger ergänzte "Projektliste" wird dann im Zuge
der Haushaltsbereisung bzw. Haushaltsberatung mit dem Gemeinderat festzulegen sein.
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