Am vergangenen Montag hat das neue Schuljahr in Baden-Württemberg begonnen und in dieser Woche werden die Erstklässler eingeschult.
Damit beginnt auch für die Durmersheimer ABC-Schützen ein neuer, spannender Lebensabschnitt
- die Schulzeit.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass nicht nur Eltern, die zu Fuß mit
dem Kind zur Schule laufen einiges zu beachten haben, sondern auch Eltern, die
ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen wollen oder müssen. Leider ist der
sicherste Schulweg nicht immer im Fahrzeug der Eltern.
Verkehrsexperten meinen, dass Kinder lernen müssen, sich selbst im
Verkehr zurechtzufinden. Das häufig praktizierte und sicherlich auch bequeme
Elterntaxi kann die Entwicklung der Selbstständigkeit und der Verkehrskompetenz
der Schulanfänger verhindern.
Bitte beachten Sie: Gerade die jüngeren bzw. kleineren Kinder müssen in
den sogenannten Elterntaxis auf Sitzerhöhungen sitzen und ordnungsgemäß
angeschnallt sein. Auch ist es wichtig, dass gerade im Bereich der Schulen
langsam genug gefahren wird und man an Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen
erhöhte Vorsicht walten lässt.
Die Elterntaxis sorgen darüber hinaus auch für unübersichtliche
Verkehrssituationen vor den Schulen. Die parkende Autos unmittelbar vor den Schulen
am Fahrbahnrand oder auf den Gehwegen, versperren gerade den "Kleinsten" die
Sicht. Oft wird ein Kind, das zwischen zwei Fahrzeugen versucht über die Straße
zu kommen, nicht oder nicht rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern
erkannt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die speziellen
Verkehrssituationen vor den einzelnen Durmersheimer Grundschulen.
Gerade zu Unterrichtsbeginn bzw. -ende kommt es aufgrund des erhöhten
Verkehrsaufkommens immer wieder zu Beinahe-Unfällen. Nehmen Sie sich mal bewusst
Zeit und schauen sich die Straßenverhältnisse, die vorhanden Verkehrszeichen und
das Verkehrsaufkommen vor der Schule Ihrer Kinder an.
Besonders eindringlich möchten wir Sie auf den Bereich vor der Hardt-
bzw. Realschule in der Schulstraße hinweisen. Es handelt sich dort um einen
verkehrsberuhigten Bereich, als um eine Straße, die
innerhalb geschlossener Ortschaften zur Verkehrsberuhigung eines abgegrenzten
Bereiches dient. Dieser Bereich ist jeweils durch nachfolgendes Beginn- und
Endezeichen ausgewiesen.
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