Auf die Frage, was Durmersheim hat, andere
Hardtgemeinden aber nicht, können wir jetzt als Alleinstellungsmerkmal auf ein
Tierkrematorium verweisen.
Der GR hatte über die Zulassung zu entscheiden -
oder besser gesagt, sie zur Kenntnis zu nehmen. Denn wegen der bestehenden
Rechtslage kann das Vorhaben im "GI Südlich der Malscher Straße"
nicht abgelehnt werden. Da hilft auch nicht der Hinweis auf die kommunale
Planungshoheit, die zunehmend vom Paragraphenwald überwuchert
wird.
Das Tierkrematorium Durmersheim gehört zum bundesweit tätigen Unternehmen
"Anubis". Gerade diese wirtschaftliche
Seite löste bei uns auch kritische Anmerkungen aus. Denn bei allem Verständnis
für Tierliebe und für die Emotionen, wenn ein zur Familie gehörendes Tier
stirbt, sollte nicht vergessen werden, dass hinter allem auch ein boomender
Markt steckt. Heimtiere werden massenhaft produziert und importiert und werden
so ("Von der Wiege bis zur Bahre") zu einem Milliardengeschäft. Der "Bedarf"
für ein Tierkrematorium ist auch in unserer Region gegeben, denn die Zahl der
Heimtiere ist steigend. So ist auch in Durmersheim schon lange der Trend
zum Zweithund festzustellen.
Standort an der Malscher Straße
"Anubis" bietet einen Rundumservice für den Umgang mit toten Heimtieren. Neben
attraktiven Urnen und Särgen (für Tierfriedhöfe) und sonstigen
Erinnerungsangeboten in edlen Materialien gibt es einen Abholdienst,
Sterbevorsorgeversicherung, Verabschiedungsräume,
Trauerbegleitung, Trauerkarten für die Familie und andere sicherlich wohlgemeinte Geschäftsideen, die den Abschied vom Tier
erleichtern und die Kassen klingeln lassen sollen.
Vor dem Hintergrund, dass jährlich gut
300.000 Heimtiere in den 540 deutschen Tierheimen, Aufnahmestationen, Gnadenhöfen u. Ä. abgegeben werden, sei uns darum bei
aller Tierliebe (oder vielleicht gerade deshalb?) auch mal ein kritischer Blick
auf die Sache gestattet.
Der Zusatzbeschluss des Gemeinderates,
per Bebauungsplanänderung eine Erweiterung des Krematoriums zu unterbinden, ist
in unserem Interesse. Denn mit Anlagen, die nach
dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, muss mit höchster
Vorsicht umgegangen werden.
Werner Hermann
Fraktionssprecher
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