Die Gesamtfortschreibung des
Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim wurde am 14.
Januar 2004 in der Fassung vom Dezember 2002 vom Landratsamt Rastatt genehmigt
und mit der Veröffentlichung in den Gemeindeanzeigern wirksam.
2006 wurde das Verfahren zur 1.
Änderung des Flächennutzungsplans und 2012 das Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
abgeschlossen.
Zwischenzeitlich ergibt sich an
einigen Punkten in den Gemeinden Bietigheim, Durmersheim und
Elchesheim-Illingen die Erfordernis für ein 3. Änderungsverfahren.
Daher hat die Verbandsversammlung
des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim in ihrer öffentlichen Sitzung am
21.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des
Flächennutzungsplans gefasst. Die Öffentlichkeit wurde im Juli/August 2015
gemäß § 3(1) BauGB bereits frühzeitig an der Planung beteiligt, im Juli/August 2016 erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, im April/Mai 2018 eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB. Parallel
zu den vorab genannten Beteiligungen der Öffentlichkeit wurden auch die
Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden
eingeholt.
Seit der letztgenannten
Beteiligung hat sich an einem Punkt nochmals folgender Änderungsbedarf ergeben,
der eine zweite erneute Beteiligung nach § 4a (3) BauGB erfordert:
Entsprechend einer
zwischenzeitlich erfolgten Abstimmung, sowohl interkommunal (Bietigheim/Ötigheim) als auch raumordnerisch (Regionalverband, Regierungspräsidium Karlsruhe
- Höhere Raumordnungsbehörde) wird die Verkaufsfläche des Edeka-Marktes in
Bietigheim um 300 qm auf max. 1.800 qm erweitert (Fläche B 20). Die entsprechenden Maßgaben, die diese Erweiterung
ermöglichen, sind in einem raumordnerischen Vertrag zwischen dem Regionalverband
Mittlerer Oberrhein und den Gemeinden Ötigheim und Bietigheim vereinbart
worden. Damit kann die Nahversorgung beider Gemeinden in einem sich ergänzenden
Mix verschiedener Lebensmittelanbieter und Angebotsformen gesichert werden.
Am 05.07.2018 hat die
Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim die Ergebnisse
aus der im April/Mai 2018 durchgeführten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
erörtert, den überarbeiteten Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans
gebilligt sowie die Durchführung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung
und der zweiten erneuten Einholung der Stellungnahmen von Behörden und Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4a(3) BauGB beschlossen.
Nach Beschluss des
Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim wird gem. § 4a(3) Satz 2 BauGB bestimmt,
dass Stellungnahmen nur zu der oben
genannten Änderung (Fläche B 20/Erweiterung Edeka in Bietigheim) abgegeben
werden können.
Dazu wird der Entwurf
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 28.09.2018 in den Rathäusern der
Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim und Elchesheim-Illingen während
der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen
zu der beabsichtigten Änderung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich
oder mündlich im jeweiligen Rathaus oder beim Gemeindeverwaltungsverband,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung
der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Die Unterlagen zur Änderung des
Flächennutzungsplanes können auch auf der jeweiligen Homepage der vier
Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes (www.auamrhein.de, www.bietigheim.de, www.durmersheim.de,
www.elchesheim-illingen.de) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass
nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Einzeländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt
bleiben können.
Weiterhin wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz
2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie
im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind
gemäß § 3 (2) Satz 1 + 2 BauGB auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen
Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden
ausgelegt:
Umweltbericht
Büro Bioplan vom 05.02.2018 mit
- Bestandsbeschreibung und Kurzbewertung
sowie Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen für die geplanten
Änderungsflächen im Hinblick auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere,
Landschaftsbild und Erholung, Klima/Luft, Boden, Wasser, Mensch, Kultur- und
Sachgüter
- Maßnahmenempfehlungen zur
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich des Eingriffs
- Landschaftsplanerische Bewertung der geplanten
Änderungsflächen hinsichtlich Konfliktpotenzial und landschaftsplanerische
Einschätzung
umweltbezogene
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
a) aus der frühzeitigen
Beteiligung nach § 4 (1) BauGB Juli/August 2015:
- LRA Rastatt/Umweltamt zu Grundwasser:
Lage der Änderungsflächen B17, B18, B19, D 28 und E12 innerhalb Wasserschutzgebieten
- LRA Rastatt/Umweltamt zu Altlasten:
Hinweis auf erfasste Altstandorte und Führung im Bodenschutzkataster bzgl. der
Flächen B17 und B18
- LRA Rastatt/Naturschutz mit folgenden
Hinweisen und Anregungen:
Korridor zur Grünvernetzung entlang der
Autobahn bei Fläche B17;
landschaftliche Einbindung, Berücksichtigung
der Ortsrandlage bei Flächen B18, D25 und E12;
Einengung des Landschaftsraumes durch Fläche
B19;
Betroffenheit von Rekultivierungsflächen des
Kieswerkes, Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei Fläche D27;
Betroffenheit von wertvollen Ufer- und
Auewaldbereichen bei Fläche E13;
- LRA Rastatt/Forst: Betroffenheit von
Waldflächen bei Fläche E13
- Regierungspräsidium Karlsruhe/Raumordnungsbehörde:
Hinweis auf den im Regionalplan
festgelegten regionalen Grünzug bei Fläche B18;
Hinweis auf die im Regionalplan
festgelegte Grünzäsur bei Fläche B19
- Regierungspräsidium Freiburg/Landesamt
für Forst Baden-Württemberg: Betroffenheit von Waldflächen bei Fläche E13
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein:
Hinweis auf den im Regionalplan
festgelegten regionalen Grünzug bei Fläche B18;
Hinweis auf die im Regionalplan
festgelegte Grünzäsur bei Fläche B19
- Landesnaturschutzverband/NABU/BUND
(gemeinsame Stellungnahme):
Hinweis auf die im Regionalplan
festgelegten regionalen Grünzüge und Grünzäsuren bei den Flächen B17 - B18;
Bitte um Berücksichtigung des (angrenzenden) Naturschutzgebietes
'Kiesgrube am Hardtwald' bei Fläche D26
- Stadtwerke Karlsruhe: Hinweis auf Lage
der Änderungsflächen B17, B18, B19, D23, D28, D29 und E12 innerhalb Wasserschutzgebieten
b) aus der Beteiligung nach § 4(2) BauGB Juli/August 2016:
- LRA Rastatt/Umweltamt zu Hochwasserschutz:
Hinweis auf Lage der Flächen D23, D25, E14 im HQ extrem, Hinweis auf Lage der
Fläche E13 im HQ 100
- LRA Rastatt/Umweltamt zu
Gewässerschutz: Hinweis auf Gewässerrandstreifen bei den Flächen B18
(Schmiedbach), D23/D25 (Federbach), E13 (Goldkanal)
- Regierungspräsidium Karlsruhe/Raumordnungsbehörde:
Hinweis auf die im Regionalplan
festgelegte Grünzäsur bei Fläche B19
- -Regionalverband Mittlerer Oberrhein:
Hinweis auf die im Regionalplan
festgelegte Grünzäsur bei Fläche B19
- Landesnaturschutzverband/NABU/BUND
(gemeinsame Stellungnahme):
Bitte um Berücksichtigung des (angrenzenden) Naturschutzgebietes
'Kiesgrube am Hardtwald' bei Fläche D26;
kritische Beurteilung Fläche D27
aufgrund der Flächengröße;
kritische Beurteilung Fläche E12 wg.
Eingriff in einen bisher unberührten Landschaftsbereich
c) aus der erneuten Beteiligung nach § 4a(3)
BauGB April/Mai 2018:
- Landesnaturschutzverband/NABU/BUND
(gemeinsame Stellungnahme):
kritische Beurteilung der geplanten
Kiesabbauflächen D26 und D27 wegen der Flächengröße/Flächeninanspruchnahme,
bei D26 zudem wegen Nähe zum Naturschutzgebiet 'Kiesgrube am Hardtwald',
Forderung einer Gesamtkonzeption Hardt im Hinblick auf die unterschiedlichen
Nutzungsansprüche
umweltbezogene Stellungnahmen vonseiten der
Öffentlichkeit
a) aus der frühzeitigen
Beteiligung nach § 3(1) BauGB Juli/August 2015:
- zwei Stellungnahmen zu Fläche D27:
Ablehnung wegen großem Erholungs- und Freizeitwert und hoher Bedeutung für
viele verschiedene Tierarten
b) aus der öffentlichen Auslegung nach § 3(2)
BauGB Juli/August 2016:
-- keine umweltbezogenen
Stellungnahmen --
c) aus der erneuten öffentlichen Auslegung
nach § 4a (3) BauGB April/Mai 2018:
- eine Stellungnahme mit Bedenken
gegenüber den geplanten
Kiesabbauflächen D26 und D27 wegen Flächenverbrauch, Eingriff in die
Landschaft, Bedarf nicht gerechtfertigt
Weitere Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind:
- Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
für die Gemeinde Bietigheim/GMA, 02.12.2015
- Gutachterliche Stellungnahme zur
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Haupt-/Raiffeisenstraße bei
zeitgleicher Schließung des Lebensmittelmarktes Am Alten Wald in Elchesheim-Illingen/Büro Dr. Acocella, 14.01.2016
- Auswirkungsanalyse zur geplanten
Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes in der Gemeinde Bietigheim/GMA,
11.05.2016
- Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines
Lebensmittelvollsortimenters in der Gemeinde Bietigheim/GMA, 23.05.2016
- Synopse der eingegangenen Stellungnahmen
aus der erneuten Beteiligung nach § 4a(3) BauGB April/Mai 2018 mit Abwägung
Durmersheim, 02.08.2018
Andreas Augustin, Verbandsvorsitzender
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