Der Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2018 zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung des Quartiers die Aufstellung des Bebauungsplanes "BÜ Triftstraße" gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Dies bedeutet, dass eine Umweltprüfung gemäß § 2(4) BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt werden muss.
In Zusammenhang mit der Bahnübergangsbeseitigung ist ein Planfeststellungsverfahren (Bereich DB) und die Aufstellung eines Bebauungsplans (Bereich Gemeinde) erforderlich. Der Bebauungsplan "BÜ Triftstraße" umfasst einen ca. 1,0 ha großen, teilweise bebauten, teilweise unbebauten Bereich am östlichen Ortseingang der Gemeinde Durmersheim. Mit der Bahnübergangsbeseitigung und der Erweiterung der bestehenden Park+Ride-Anlage (P+R) sind erhebliche Umbaumaßnahmen in diesem Bereich erforderlich.
Der geplante Geltungsbereich ist dem in der Anlage dargestellten Plan in der Fassung vom 04.07.2018 zu entnehmen.
Durmersheim, 12.07.2018
Andreas Augustin
Bürgermeister
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