Wohin mit Heckenschnitt, Gartenabfällen und dergleichen
Grünschnitt, Gras, und Laub,
derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und
dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.
Oft
wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um
verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein
Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal. In der Verordnung der Landesregierung
über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen steht geschrieben, dass pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dort im Rahmen der Nutzung
dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen,
Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren beseitigt werden dürfen. Dabei dürfen keine
Geruchsbelästigungen auftreten.
Kleinere Mengen können natürlich auch
über die Biotonne entsorgt werden.
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