Frühjahrsprüfung am
Samstag, 12.05.2018
Die Fischerprüfung ist die Voraussetzung, um in
Baden-Württemberg angeln gehen zu können. Gemeinsam mit dem Landesfischereiverband bieten wir in den Osterferien einen
Vorbereitungslehrgang an. Der Lehrgang umfasst die erforderlichen 30
Stunden und umfasst die Sachgebiete:
- Allgemeine und Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Gerätekunde
- Fischereirecht, Tier- und Naturschutz
- Fangtechnik
- Behandlung und Verwertung von Fischen sowie
- Gerätepraxis
Um einen
Fischereischein erwerben zu können, muss in Baden-Württemberg eine 30-stündige
Ausbildung absolviert und anschließend eine Prüfung abgelegt werden. Somit sind
alle Anglerinnen und Angler auch ausgebildete Nutzer und Schützer der Natur.
Die Teilnahme am 30-stündigen Vorbereitungslehrgang ist
Pflicht.
Der Frühjahrskurs ist vom: 26.03. bis 30.03.2018.
Anmeldungen und weitere Informationen unter: horstlibera@msn.com
Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V.
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