Seit 1. Januar gelten strengere
Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen
Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem
Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den
Betrieb ihrer Feuerstätte beachten.
Alte Öfen
geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt
ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein
Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten
verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und
produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die
Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018
Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder
komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je
nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in
Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.
Jeder
Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er
· gut
abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
· geeignete
Anzünder verwendet
· keinen
Müll verbrennt
· eine
geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
· auf
sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
· Feuerstätten
für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche
mit Brennholz
Mit
Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar
meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere
Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich
lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen,
beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus
eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie
andere Tipps zum Thema Energie.
Die
Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt.
Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für
einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die
Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800/809802400 (kostenfrei). Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie.
Weiterführende
Informationen zur ersten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html
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