Jetzt ist es an der Zeit, um Bäume, Sträucher und Hecken zurückzuschneiden
Ist es
sinnvoll oder notwendig, die Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken
im eigenen Garten zurückzuschneiden?
Es
ist zumindest dort notwendig und sinnvoll, wo die Äste und Zweige zu nah an die
Grenze zum Nachbargrundstück herangewachsen sind oder auf die Straße oder den
Gehweg hinausragen. Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten,
die entlang der Gehwege oder Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume,
deren Äste und Zweige in den Verkehrs- und Gehwegraum hineinragen oder die
Sicht behindern, im Interesse der Verkehrssicherheit zur Gefahrenabwehr zurückzuschneiden.
Bitte prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder
(z. B. Straßenbezeichnungen, Verkehrszeichen, usw.) zugewachsen sind und deren
Freischneiden erforderlich ist.
Bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder -schildern wird die
Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen
erschwert.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum
vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden
sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht
eine erhöhte Unfallgefahr für sie.
Bitte beachten
Sie den Naturschutz
Bitte beachten Sie, dass jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September das
Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verbietet, Bäume, Gebüsche, Hecken und lebende
Zäune zu roden, abzuschneiden oder auf eine andere Weise zu zerstören. Außerdem
dürfen Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen weder gefällt noch bestiegen werden.
Diese Regelungen dienen zum Schutz von verschiedenen Tieren, die durch das
Entfernen von Hecken und Büschen gefährdet sind, insbesondere Vögel, Igel,
Schmetterlinge, Wespen, Bienen, Wiesel und Blindschleichen.