Online-Service für Zulassungsvorgänge
Bereits
seit drei Jahren können neuere Kraftfahrzeuge bei der Straßenverkehrsbehörde
des Landkreises Rastatt über das bundesweit eingeführte Online-Verfahren außer
Betrieb gesetzt werden. Seit Oktober 2017 ist auch die internetbasierte Wiederzulassung
eines Fahrzeugs auf denselben Halter möglich. Voraussetzung ist, dass Wohnort
und damit der Zulassungsbezirk in der Zwischenzeit nicht gewechselt haben und
das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurde.
Der
digitale Service kann jedoch nur bei Fahrzeugen in Anspruch genommen werden,
die ab 2015 neu oder wiederzugelassen wurden und über neue Stempelplaketten auf
den Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugscheinen) verfügen, die jeweils
mit einem verdeckten Sicherheitscode versehen sind. Diese Fahrzeuge können auf
dem auf der Homepage des Landkreises eingerichteten Portal ohne persönliches
Erscheinen bei der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung beantragen. "Dieser
Online-Service stellt eine Ergänzung zum bestehenden Zulassungsverfahren dar",
betont Vera Kramer, die Leiterin des Straßenverkehrsamtes im Landratsamt, und
hofft zusammen mit Martin Diebold, dem Leiter der Zulassungsbehörde, dass
dieses Verfahren künftig eine spürbare Entlastung bringt.
Voraussetzung,
um das Verfahren nutzen zu können, ist ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer
Aufenthaltstitel, jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein
entsprechendes Lesegerät. Für die Durchführung müssen die Sicherheitscodes auf
der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und der Stempelplakette abgezogen
und freigelegt werden. Im Internetportal kann der Antragsteller dann seine
Identität, sein Fahrzeugkennzeichen und die Sicherheitscodes eingeben und den
gewünschten Vorgang starten. Die anfallenden Gebühren sind abschließend per
E-Payment (z. B. Kreditkarte) zu bezahlen.
Der
Bescheid über die tatsächlich durchgeführte Abmeldung des Fahrzeugs erfolgt postalisch
oder per E-Mail. Der Bearbeitungszeitpunkt in der Zulassungsbehörde gilt als
Abmeldedatum.
Bei der
Wiederzulassung ist Voraussetzung, dass der Antragsteller bisheriger Halter des
Fahrzeuges war und über ein Konto für den Einzug der Kfz-Steuer verfügt. Zusätzlich
ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), die VB-Nummer der Versicherung
zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, Bankdaten für das
SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer) und die Angabe des reservierten
Kennzeichens erforderlich. In manchen Fällen muss auch der Nachweis über die
Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung erbracht werden.
Im Rahmen
des neuen Verfahrens werden Kfz-Steuerrückstände, ausstehende Gebühren sowie
das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung automatisch
mithilfe von Webservices des Kraftfahrt-Bundesamtes im Portal geprüft. Nach
der Bearbeitung im Landratsamt erhält der Antragsteller die
Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das
Kennzeichen per Post zugeschickt.
Service: Online-Portal
für Zulassungsvorgänge unter www.landkreis-rastatt.