Die
Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem
Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Wird
ein Hund erst nach dem 1. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate
alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld
und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Die
Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung
beendet wird.
Die
Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht
persönlich im Rathaus, Zimmer 101 oder mit dem auf der Homepage der Gemeinde
Durmersheim bereit gestellten Formular zur Hundesteueranmeldung erfolgen.
Endet
die Hundehaltung nach Beginn des Kalenderjahres, so ist dies ebenfalls
innerhalb eines Monats dem Steueramt unter Rückgabe der Hundesteuermarke mitzuteilen.
Für Hunde, die bereits
2017 versteuert wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Bei
Rückfragen stehen Ihnen Frau Rommel 07245/920-246 und Frau Ortner 07245/920-247
vom Rechnungsamt selbstverständlich zur Verfügung.
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