- das Schloss Heidelberg,
- die Staatsgalerie Stuttgart,
- das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
- das Technoseum in Mannheim oder
- das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in
Karlsruhe.
Das
"Blühende Barock" Ludwigsburg und die "Wilhelma" in Stuttgart gewähren Familien
eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des Landesfamilienpasses.
Zwei
weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten
Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in
Rust an einem fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können
auch das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart an fest
vorgegebenen Terminen kostenfrei besucht werden. Mit den Wahlgutscheinen können
die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei
besucht werden.
Einen
Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden
Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren
Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem
kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt
sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigte Kindern in häuslicher
Gemeinschaft leben,
- Familien mit Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die
dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Rückfragen
gerne unter der Tel. 07245/920-268.
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
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