Erörterung
der Einwendungen und Stellungnahmen
zum
Antrag der Stadtwerke Karlsruhe GmbH auf wasserrechtliche Zulassung
(Bewilligung und Erlaubnis) gemäß § 93 Abs. 1 Wassergesetz i.V.m. § 72 Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Die
rechtzeitig erhobenen Einwendungen beziehungsweise abgegebenen Stellungnahmen
werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den anerkannten
Vereinigungen, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder
Stellungnahmen abgegeben haben, am
Mittwoch, 29.11.2017, ab 9:30 Uhr
im
Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Miltner-Saal, Raum 005
Schlossplatz
4-6, 76131 Karlsruhe
in
einer mündlichen Verhandlung erörtert.
Der
Einlass erfolgt ab 9:00 Uhr.
Unverbindliche
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verfahrensrechtliche und organisatorische Hinweise und Fragen
3. Erläuterung
des Vorhabens
4. Behandlung der Einwendungen und Stellungnahmen
5. Sonstiges
Hinweise
1. Am
Erörterungstermin können die Behörden, anerkannten Vereinigungen, die von dem
Vorhaben Betroffenen und diejenigen Personen teilnehmen, die fristgerecht
Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
2.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann
sonstigen Personen die Anwesenheit gestatten, wenn kein Beteiligter
widerspricht.
3.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Bei Ausbleiben eines
Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden. Die
Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine
Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den
Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
4.
Die durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht
erstattet werden (z.B. Fahrtkosten, Kosten der Beauftragung eines
Bevollmächtigten).
Regierungspräsidium
Karlsruhe
Abteilung
5 - Umwelt
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
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