Die IV. Quartalsrate für Grund- und Gewerbesteuer
wird am 15. November 2017 zur
Zahlung fällig, die Pacht am 11. November
2017.
Wir bitten um rechtzeitige Überweisung der fälligen
Steuern und Abgaben. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, für
jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzugs einen Säumniszuschlag sowie
Mahngebühren zu erheben.
Bei Ihren Überweisungen geben Sie
bitte die neuen Buchungszeichen an.
Der Lastschrifteinzug für Grund- und Gewerbesteuer
erfolgt am 15. November 2017, die
Pacht wird am 13.11.2017 abgebucht. Damit wir Fehlbuchungen vermeiden und
Sie sich unnötige Kosten ersparen,
möchten Sie bitte unbedingt Ihre
Kontonummer mit der uns erteilten Einzugsermächtigung überprüfen.
Ihre
Gemeindekasse dankt Ihnen!
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