Jahreshauptübung
Wir treffen uns Samstag, 07.10.2017, um 13:30 Uhr am Gerätehaus zu unserer Jahreshauptübung. Um vollzähliges Erscheinen
wird gebeten.
Es ist so weit! Ab Freitag, 06.10.2017 dürfen wir unseren neusten Nachwuchs willkommen heißen: Der ELW 1
Aktive Mannschaft
Der nächste Übungsabend findet am 09.10.2017 statt. Treffpunkt wie immer um 19:00 Uhr am Gerätehaus.
Alterskameraden
Unsere Alterskameraden treffen sich am 09.10.2017 zu ihrem monatlichen Treffen im Gerätehaus. Euch allen wieder einmal viel Spaß!
Termine
07.10. Jahreshauptübung des Ausrückebereichs in Durmersheim
09.10. Übungsabend für die gesamte Mannschaft/Löschen (DL-Ausbildung)
09.10. Treffen Alterskameraden im Gerätehaus
16.10. Übungsabend für die gesamte Mannschaft D´heim + W´heim in W´heim
23.10. Übungsabend für die gesamte Mannschaft/Löschen (DL-Ausbildung)
30.10. Dienstabend Gruppenführer/Zugführer
Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt!
Feuer übt auf jeden Menschen eine gewisse Faszination aus. Feuer bringt uns Wärme und Energie. Feuerwehrleute sehen das naturgemäß meist anders. Feuer kann ebenso gewaltige Kräfte entwickeln und zerstörerisch sein, Menschen in Gefahr bringen und töten. Leider gibt es Menschen, die auch so etwas fasziniert.
Laut dem Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.,
entstehen 8 % aller Brände durch Brandstiftung. Dabei ist den Brandstiftern oft auch überhaupt
nicht bewusst, was ihnen im Falle einer Verurteilung droht und, dass sie mit ihren Taten Leben
in Gefahr bringen. Schließlich sind es auch die Feuerwehrleute die kämpfen, sich selbst in
Gefahr bringen und ihre Gesundheit riskieren.
Jedem Brandstifter sollte bewusst sein, dass über 50 % aller Brandstiftungen von der Polizei
aufgeklärt werden. Durch die heutige Analysetechnik, gut geschulte Ermittler, ausgebildete
Brandspürhunde sowie Zeugenaussagen, gelingt es den Ermittlern immer wieder einen Serienbrandstifter
zu ermitteln und vor Gericht zu stellen.
Was einen Brandstifter erwartet:
- Ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Bei einer Verurteilung ist mit hohen Geld- oder Haftstrafen zu rechnen.
- Anfallende Rechnungen der Geschädigten und/oder deren Versicherungen muss der Brandstifter selbst begleichen. Schnell kann bei Großbränden ein Schaden in Millionenhöhe entstehen. Unter Umständen bezahlt hier ein Brandstifter sein ganzes Leben lang.
- Je nach Aufwand und Einsatz der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, ergibt sich noch eine zusätzliche Rechnung, für die der Brandstifter gerade stehen muss.
- Möglicherweise Verlust des Arbeitsplatzes.
- Gesellschaftliche Abspaltung. Die Familie und Freunde wenden sich von einem verurteilten Täter ab. Ein Krimineller in der Familie? Ein krimineller als Freund - nein Danke!
- Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung und/oder eine psychologische Behandlung (je nach Sachlage) wird evtl. Teil der Strafe.
- Nach der Verbüßung einer Haftstrafe, wird es schwer durch die Vorstrafe einen Arbeitsplatz oder Wohnraum zu finden.
Bereits ein kleines Feuer kann schnell zu einem Großbrand übergehen. Ein kleiner Streich wie z. B. den Feuerwerkskörper in einen Container werfen sowie das Anzünden eines Papier- oder Müllcontainers wird als kriminelle Tat geahndet. Ein ermittelter Täter muss die Konsequenzen tragen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Entsteht hierdurch ein Großbrand und das Feuer greift auf ein Gebäude über, bleibt es sicherlich nicht bei zwei Jahren. Falls Sie vor oder während eines Brandes verdächtige Beobachtungen gemacht haben, wenden Sie sich umgehend bei der Polizei. Bereits kleine Hinweise können helfen, Brandstifter dingfest zu machen.
Hinweise nimmt der Polizeiposten Bietigheim entgegen: 07245/91 27 10
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