P R E S S E M I T T E I L U N G
landratsamt
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presse@landkreis-rastatt.de, www.landkreis-rastatt.de Pressemitteilung Nr. 36
Selten verläuft ein Tag nach Plan - ASD hat vielseitiges
Aufgabenprofil
(lra) Was
macht eigentlich ein Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) beim Jugendamt? Die
konkreten Aufgaben sind häufig in der Öffentlichkeit nicht bekannt.
Beim Jugendamt
des Landkreises Rastatt gibt es insgesamt vier Allgemeine Soziale Dienste. Für
den südlichen Landkreis gibt es den ASD Bühl, für den nördlichen Landkreis den
ASD Rastatt-Umland, für die Stadt Rastatt den ASD Rastatt-Stadt und für das
Murgtal den ASD Gaggenau. Die Mitarbeiter sind sozialpädagogische Fachkräfte,
die in der Regel ein Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik absolviert
haben.
Einen
Großteil des Aufgabenspektrums nehmen die telefonischen und persönlichen Gespräche
zu Fragen der Erziehung ein. Sei es, dass Eltern Tipps benötigen, wie sie in
der Erziehung mit ihren Kindern Probleme lösen, oder sei es, dass Jugendliche
Unterstützung wünschen, da sie sich von ihren Eltern nicht verstanden oder gut
betreut fühlen. Neben Familienangehörigen wenden sich auch Schulen oder
Kindergärten an den ASD, wenn sie Hilfestellung im Umgang mit Verhaltensproblemen
oder Entwicklungsstörungen von Kindern benötigen. Hierbei gilt es selbstverständlich,
die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. In einem weiteren Schritt
können dann gemeinsame Gespräche mit den Eltern in Schule oder Kindergarten
erfolgen.
Erhalten
Eltern über die Beratung hinaus eine "Hilfe zur Erziehung", etwa durch eine
sozialpädagogische Familienhilfe, die für einige Stunden in der Woche konkret
vor Ort an den bestehenden erzieherischen Problemen mit Eltern und Kind
arbeitet, hält das ASD-Team regelmäßigen Kontakt mit der Familie. Hierbei wird
die Entwicklung der Familie begleitet und gemeinsam mit den Betroffenen die
gewährte Hilfe geplant. In überschaubarer Zeit sollte es dann das Ziel sein,
dass die Familie wieder ohne den Einsatz einer solchen Familienhilfe zurechtkommen
kann.
Der ASD
steht aber auch Eltern, die sich in Trennung oder Scheidung befinden, beratend
zur Seite, wenn sie Schwierigkeiten haben, eine für die betroffenen Kinder in
dieser Situation notwendige Klärung zu finden. Im Interesse der gemeinsamen
Kinder wird dann an einer tragfähigen und möglichst konfliktfreien Lösung
gearbeitet, um den Umgang der Kinder mit dem jeweils getrenntlebenden
Elternteil zu regeln.
Wird ein
Jugendlicher straffällig, nimmt der ASD die Jugendgerichtshilfe wahr. Es gilt
hierbei dem Jugendgericht über die soziale Entwicklung des Jugendlichen zu berichten
sowie aus fachlicher Sicht erzieherische Maßnahmen und Unterstützung aufzuzeigen,
damit der Jugendliche eine Chance auf ein straffreies weiteres Leben hat.
Absoluten
Vorrang in der täglichen Arbeit hat die Abwendung von Gefährdungen für Kinder
und Jugendliche. Wird dem ASD durch eine Meldung bekannt, dass möglicherweise
ein Kind körperlich oder seelisch gefährdet ist, so wird umgehend der Kontakt
zu den Erziehungsberechtigten hergestellt, um die Situation zu erörtern und
Unterstützung zur Abwendung der Gefährdung anzubieten.
In einzelnen
Fällen ist es auch erforderlich, ein Kind oder einen Jugendlichen in der
konkreten Situation zu schützen und ihn außerhalb der Familie in Obhut zu
nehmen, bis sich die Situation positiv verändert hat. Immer wieder kommt es
aber auch vor, dass das Familiengericht einbezogen werden muss, wenn etwa ein
Eingriff in das elterliche Sorgerecht im Raume steht. Wichtig ist es aber auch
hierbei eine gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten zum Schutz des Kindes oder
Jugendlichen zu finden.
Die
Federführung des ASD im landkreisweiten "Netzwerk Kinderschutz", in dem sich
die Berufsgruppen und Institutionen zusammenfinden, die mit Eltern und Kindern
arbeiten, stellt eine bedeutsame Weiterentwicklung des Kinderschutzes im
Landkreis Rastatt dar. Aber auch zu vielen anderen Themenbereichen werden
Absprachen, Vorgehensweisen, Arbeitshilfen oder Haltungen abgestimmt.
Teilweise
kommen viele Aufgaben an einem Tag zur Bearbeitung. Nach einem erzieherischen
Gespräch mit Eltern folgt ein Jugendgerichtshilfegespräch und in dessen Anschluss
ein Termin beim Familiengericht. Am Nachmittag steht dann ein Hilfeplangespräch
in einer Familie an. Dazwischen erfolgen jeweils die Dokumentation und
erforderliche telefonische Rückfragen und Absprachen mit Eltern oder
Kooperationspartnern. Selten verläuft jedoch ein Tag im ASD so wie er geplant
ist. Krisensituationen in Familien oder Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung
müssen sofort angegangen werden, sodass Termine immer mal wieder verschoben
oder vertreten werden müssen.
Information: www.landkreis-rastatt.de.
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