Bundestagswahl am 24.09.2017
· Versand der Wahlbenachrichtigungen
Seit letzter Woche wurden bzw. werden die Wahlbenachrichtigungen für die
Bundestagswahl am 24. September 2017 an die Wahlberechtigten ausgetragen. Bitte
prüfen Sie sorgsam Ihren Briefkasten. Die Wahlbenachrichtigungen kommen in
einem grauen Umschlag mit der Aufschrift "Wahlbenachrichtigung" und müssen
Ihnen bis spätestens 03.09.2017 zugegangen sein.
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Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl
Wer
am Wahltag an der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal verhindert ist, kann
durch Briefwahl wählen. Mit der Wahlbenachrichtigung können Wahlschein und
Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Der Wahlscheinantrag ist direkt auf der Rückseite abgedruckt. Der ausgefüllte
Antrag sollte frühzeitig bei der Gemeinde Durmersheim, Wahlamt, abgegeben
werden. Zwingend erforderlich ist die Unterschrift auf dem Antrag. Beachten Sie
bitte auch die weiteren Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
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Antrag auf Wahlschein für die Briefwahl per Internet stellen
Ein
Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch in elektronischer Form
beantragt werden. Die Gemeindeverwaltung bietet hierzu einen Wahlscheinantrag
auf der Homepage der Gemeinde
www.durmersheim.de
an. Über den Link "Bundestagswahl 2017" auf der Startseite gelangen Sie zum
Wahlscheinantrag.
Der so aufgerufene Wahlscheinantrag muss sorgfältig ausgefüllt werden. Dazu
benötigen Sie unbedingt die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer von der
Vorderseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ihre weiteren persönlichen Daten sind
ebenfalls in das Erfassungsformular zu übertragen.
Es steht dem Antragsteller offen, ob die Unterlagen nach Hause oder an eine
abweichende Anschrift gesandt werden.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet zur weiteren
Bearbeitung an das Wahlamt übertragen. Sollten Ihre Angaben nicht mit dem
Wählerverzeichnis übereinstimmen, erfolgt ein Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend überbracht
oder auf dem Postweg übersandt.
Bei weiteren Fragen zum Antragsverfahren helfen Ihnen die Kolleginnen des
Wahlamtes unter Telefon 07245/920 - 223 oder 920 - 220 oder unter der
Mailadresse wahlen@durmersheim.de
gerne weiter.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen übers Internet ist bis
spätestens Donnerstag, 21. September 2017,
11 Uhr, möglich. Danach wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt.
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Schablonen für sehbehinderte Menschen
Zur
Stimmabgabe sind alle Wahlberechtigten aufgerufen. Wie kann die Stimme
unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens
die Wahlunterlagen nicht selbst lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und
Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten
Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in diese Schablonen gelegt.
Die Felder für die "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der
Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen
mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die
CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird
die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels
vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für
dieses Angebot interessieren? Dann fordern sie die Schablone und eine Audio-CD
mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den
Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon Nr. 0761/36122 an.
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Wahlräume zur persönlichen Stimmabgabe am Wahlsonntag
Bitte
beachten Sie, dass die Wahllokale 001-05, 001-06 und 001-07, die sich bislang
in der Hardtschule befanden, ab dieser Wahl in der benachbarten Realschule
eingerichtet werden.
Dadurch sind alle Wahllokale in Durmersheim und Würmersheim rohlstuhlgerecht zu
erreichen.
Zusätzliche Informationen
Auf
unserer Homepage unter
http://www.durmersheim.de/index.php?id=bundestagswahlallg
finden Sie weitere Informationen oder Links zum Thema.