Die Verbandsversammlung hat am 18.05.2017 aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.V. mit den §§ 18 - 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 371.000 €
davon im Verwaltungshaushalt 371.000 €
davon im Vermögenshaushalt 0 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gemeindeverwaltungsverband erhebt zur Deckung seines Finanzbedarfs eine Umlage gemäß § 13 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Die Umlage wird für das Haushaltsjahr 2017 vorläufig wie folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt 213.200 €
im Vermögenshaushalt 0 €
§ 4
Auf die einzelnen Verbandsgemeinden entfallen gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 1 - 3 der Verbandssatzung nachstehende Umlageanteile:
VerwaltungshaushaltVermögenshaushaltGesamthaushalt
Au am Rhein 27.500 € - 27.500 €
Bietigheim 62.200 € - 62.200 €
Durmersheim 97.800 € - 97.800 €
Elchesheim-Illingen 25.700 € - 25.700 €
Gesamtumlage 213.200 € - 213.200 €
Durmersheim, 18.05.2017
Verbandsvorsitzender
Unterschrift
Augustin
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlagen des Gemeindeverwaltungsverbandes Durmersheim
Beschluss der Verbandsversammlung für das Wirtschaftsjahr 2017
Die Verbandsversammlung hat am 18.05.2017 aufgrund der §§ 18 bis 20 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und § 13 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes i.V. mit den §§ 9 Abs. 1 Ziffer 5 und § 13 - 16 der Verbandssatzung Folgendes beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird festgesetzt:
a) im Erfolgsplan
in den Einnahmen auf 1.479.650 €
in den Ausgaben auf 1.479.650 €
b) im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 705.000 €
in den Ausgaben auf 705.000 €
c) Verpflichtungsermächtigungen
gesamt: 0 €
§ 2
Finanzkostenumlage
Die Finanzkostenumlage nach § 16 Abs. 1 wird auf vorläufig 466.000 € festgesetzt.
Die Verteilung erfolgt gemäß § 14 Verbandssatzung wie folgt:
Au am Rhein 15,925 % = 74.200 €
Bietigheim 23,700 % = 110.400 €
Durmersheim 46,460 % = 216.500 €
Elchesheim-Ill. 13,915 % = 64.900 € 466.000 €
§ 3
Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird vorläufig wie folgt festgesetzt:
Au am Rhein 142.200 €
Bietigheim 183.900 €
Durmersheim 395.725 €
Elchesheim-Ill. 111.825 € 833.650 €
§ 4
Kapitalumlage
Die Kapitalumlage wird nach § 15 Verbandssatzung auf 175.000 € festgesetzt.
Au am Rhein 27.900 €
Bietigheim 41.500 €
Durmersheim 81.300 €
Elchesheim-Ill. 24.300 € 175.000 €
§ 5
Fremdkredite
Der Gesamtbetrag der äußeren Kredite, die zur Bestreitung von Ausgaben im Vermögensplan bestimmt sind, wird auf 0 € festgesetzt.
§ 6
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der äußeren Kassenkredite wird auf 700.000 € festgesetzt.
Durmersheim, 18.05.2017
Der Verbandsvorsitzende
Augustin
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 28.06.2017
Augustin, Verbandsvorsitzender
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