Mehr Orientierung durch unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen
Gute Beratung kann Menschen
mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen bei ihrer persönlichen Lebensgestaltung
unterstützen. Nach dem Bundesteilhabegesetz soll diesem Personenkreis ein
niederschwelliges und ergänzendes Beratungsangebot neu zur Verfügung gestellt
werden, mit dem Ziel, mehr Orientierung durch den Paragrafendschungel der
bestehenden Hilfen zu bieten, denn nicht immer ist eindeutig, welche gesetzlichen
Grundlagen greifen.
Die kommunale
Behindertenbeauftragte des Landkreises Rastatt, Petra Mumbach, macht auf diese neue
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur
Durchführung der "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" für Menschen mit
Behinderungen aufmerksam.
Die neue kostenlose Beratungsform soll
insbesondere im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen Hilfestellung geben,
vor allem individuelle Teilhabemöglichkeiten aufzeigen sowie den Prozess und das
weitere Verfahren verdeutlichen. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung erfüllt
damit eine wegweisende Funktion im gegliederten Hilfesystem und ergänzt die
gesetzlichen Beratungspflichten der Rehabilitationsträger.
Vorgesehen ist eine flächendeckende
Einführung der von der Bundesregierung finanzierten unabhängigen
Beratungsstellen, wobei bis Ende 2022 hierfür jährlich 58 Millionen Euro zur
Verfügung gestellt werden. Ein wichtiges Anliegen des Gesetzgebers ist es, dass
das neue Beratungsangebot im Rahmen der sogenannten "Peer-Beratung" erfolgt,
d.h., Betroffene beraten Betroffene. Hierbei ist es Ziel, das Beratungsangebot
möglichst vielfältig zu gestalten und vor allem Selbsthilfeinitiativen
einzubinden. Ratsuchenden soll dafür ein von ökonomischen Interessen der
Kostenträger und Leistungserbringer freies Beratungsangebot zur Verfügung stehen.
Wie die Behindertenbeauftragte des
Landkreises mitteilt, können sich regionale und überregionale Beratungsangebote
aus dem gesamten Bundesgebiet ab 15. Juni um Fördermittel bewerben. Die Förderanträge
sind über die webbasierte Fördermitteldatenbank ProDaBa2020 der Gesellschaft
für soziale Unternehmensberatung (gsub) elektronisch zu stellen. Interessenten,
die ein solches Beratungsangebot einrichten möchten, erhalten die nötigen Informationen
sowie Antragsformulare für die Onlinebewerbung unter
www.gemeinsam-einfach-machen.de
(Rubrik Gesetzesvorhaben/Bundesteilhabegesetz) oder über der Beratungshotline 030 284
09-300.
Für Fragen steht auch die
Behindertenbeauftragte des Landkreises unter Telefon 07222/381-2126 gerne zur
Verfügung.