Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Kindergeld
gibt es auch noch nach dem Abitur
Bald
endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Oft sind die
Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss
sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung
oder seinem Studium beginnt?
Die
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: Eine Meldung bei der
Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Eine Meldung ist nicht
erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt
(Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung
beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger
gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf
einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für
den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch
nicht bewerben, z. B. weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht
eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so
bald wie möglich bewerben zu wollen.
Wichtig
ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Die
dafür vorgesehenen Formulare (z.B. Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs-
oder Arbeitsplatz) stehen unter
www.familienkasse.de
bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die
Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr (gebührenfrei)
erreichbar unter 0800/4 5555 30.