Wohnraumförderung 2017
Fast 5 Millionen Euro für
Häuslebauer im Landkreis Rastatt Familien
mit dem Wunsch nach Wohneigentum sollten sich darüber informieren, ob das neue
Förderprogramm "Wohnungsbau BW 2017", das vom Land Baden-Württemberg und der L-Bank
im April neu aufgelegt worden ist, für sie infrage kommt. Damit können Familien
die Finanzierung ihrer Eigenheime ganz erheblich erleichtern.
Mit einem
Zinssatz von derzeit einem halben Prozent, einer Sollzinsbindung von 15 Jahren
sowie einer Erhöhung der Einkommensgrenzen wurden die Förderbedingungen wesentlich
verbessert. Die Sollzinsbindung belief sich bis dahin auf zehn Jahre. Zusätzlich
entfällt nach der Neuregelung die Staffelung nach Gebietskategorien, um auch
Familien im ländlichen Raum angemessen zu unterstützen. Für das Jahr 2017 stellt
das Land insgesamt 62 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten
Eigentums zur Verfügung.
Die Wohnraumförderstelle
im Landratsamt Rastatt konnte im vergangenen Jahr 34 Antragsteller beim Erwerb
von Wohneigentum umfassend beraten und bei der Antragstellung unterstützen. Die
weitergereichten Anträge wurden ausnahmslos von der L-Bank bewilligt. Das Fördervolumen
im Landkreis lag bei rund 4,9 Millionen Euro, wobei im Schnitt knapp 146.000 Euro
pro Objekt geflossen sind.
Mit dem
Programm "Eigentumsfinanzierung BW-Z 15" finanziert die L-Bank den Bau, Kauf
und die Modernisierung von Wohneigentum oder auch Aus- und Anbaumaßnahmen. Die
Förderung richtet sich insbesondere an Familien mit Kindern, die bisher über
kein entsprechendes Wohneigentum verfügen. Hierbei sind allerdings bestimmte
Einkommensgrenzen einzuhalten und eine gewisse Eigenkapitalquote zu erreichen.
Im Rahmen
der Basisförderung kann eine vierköpfige Familie aktuell einen Förderkredit von
192.000 Euro für ein gebrauchtes Objekt und bis zu 240.000 Euro für ein Neubauvorhaben
erhalten. Zusätzlich sind Förderungen für die energetische Sanierung oder für
Umbauten zum Abbau von Barrieren in erworbenen älteren Gebäuden möglich. Diese
beinhalten nicht nur zinslose Darlehen, sondern auch Tilgungszuschüsse, die je
nach erreichtem Effizienzstandard variieren bzw. abhängig sind von der
Erreichung der vorgeschriebenen DIN-Norm.
Aber auch
für Paare, die eine Familiengründung planen, oder Familien mit weiterem
Kinderwunsch, die derzeit über den gültigen Einkommensgrenzen liegen, kann eine
Förderung über die L-Bank interessant sein. Mit einem "Optionsdarlehen neu" von
bis zu 75.000 Euro zu attraktiven Kapitalmarktzinsen fördert die L-Bank diesen
Personenkreis. Mit Geburt von Kindern verbilligen sich die Zinsen bzw. es
werden Tilgungszuschüsse gezahlt.
Um die
Fördermöglichkeit nicht zu verlieren, rät die Landkreis-Förderstelle bei allen
Darlehen im Vorfeld keinerlei Verträge abzuschließen. Erst wenn der Antrag vollständig
mit allen Unterlagen bei der Wohnraumförderstelle eingegangen ist, ist ein
Baubeginn oder Kaufvertrag unschädlich.
Interessierten
empfiehlt die Förderstelle vor Antragstellung unter Telefon 07222/381-4109 oder
per E-Mail an amt41@landkreis-rastatt.de einen Termin für ein persönliches
Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Service: Broschüren zur Wohnraumförderung
gibt es im Landratsamt und in den Gemeindeverwaltungen. Weiterführende Infos
auch unter
www.l-bank.de.