Seit diesem Jahr müssen Veranstaltungen, bei welchen nach
22 Uhr mit einer möglichen und hohen Lärmbelästigung durch z. B. laute Musik zu
rechnen ist, vom Gemeinderat genehmigt werden. Dabei findet die Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz -die Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm - TA Lärm- Anwendung.
Dabei müssen die Veranstaltungen als "seltenes Ereignis"
eingestuft werden und dürfen entsprechend den Richtlinien an nicht mehr als zehn
Tagen und an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. Genau diese
Obergrenze von zehn "Veranstaltungstagen" ist nun bereits am Limit angelangt
bzw. würde durch weitere Veranstaltungen im Verwaltungsgebiet von Durmersheim überschritten
werden.
Der Gemeinderat folgte nun in seiner letzten Sitzung einer juristischen Bewertung des
Verwaltungsrechtler Dr. Hansjörg Melchinger aus Karlsruhe, wonach das Gemeindegebiet
nun zukünftig in drei Zonen, sogenannte Cluster eingeteilt wird. Somit ist es möglich,
jeweils zehn Veranstaltungen im entsprechenden Cluster zu genehmigen.
Zukünftig gibt es folgende Zonen:
Cluster 1: Durmersheim
Mitte
Gebiet um Bickesheimer Platz/Schulzentrum/Federbachstadion/Festhalle/Chennevières-Platz/Hilda-Platz
Cluster 2: Durmersheim
Nord
Gebiet nördlich
Triftstraße/Hardt-/Realschule/Raiffeisenplatz/Pfarrheim St. Bernhard/FC Phönix/Reit- & Fahrverein/Sonnengarten
Cluster 3: Würmersheim
Gebiet Würmersheim
mit Sportgelände TuS/MSC Comet/Tennis und Waldhütte Würmersheim
Grundsätzlich ist jedoch auch bei diesen Veranstaltungen dafür
Sorge zu tragen, dass nach 22 Uhr der Lärmpegel deutlich reduziert wird.
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