Gemeinde DurmersheimLandkreis Rastatt
Aufgrund der §§ 2,13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, §§ 3 und 6 Kindertagesbetreuungsgesetz hat der Gemeinderat am 05.04.2017 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindergärten der Gemeinde Durmersheim vom 01.07.2015 wird wie folgt geändert:
(1) Gebühren ab dem 01.09.2017
Gebühr ab dem vollendeten 3. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Kind 2. Kind
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 117,00 Euro 58,50 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) u. Mittagessen 153,00 Euro 94,50 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 127,00 Euro 63,50 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) u. Mittagessen 163,00 Euro 99,50 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 236,00 Euro 136,00 Euro
Das dritte und weitere Kinder sind mit Ausnahme der Verpflegungskosten (monatlich je 36,00 Euro) beitragsfrei.
Gebühr vor dem vollendeten 3. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verpflegungskosten 36,00 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 158,00 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 163,00 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (38,75 Std.) u. Mittagessen 210,00 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 274,00 Euro
Gebühr vor dem vollendeten 2. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verpflegungskosten 36,00 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 179,00 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 184,00 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (38,75 Std.) u. Mittagessen 230,00 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 294,00 Euro
(2) Gebühren ab dem 01.09.2018
Gebühr ab dem vollendeten 3. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Kind 2.Kind
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 120,00 Euro 60,00 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) u. Mittagessen 158,00 Euro 98,00 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 130,00 Euro 75,00 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) u. Mittagessen 168,00 Euro 113,00 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 244,00 Euro 141,00 Euro
Das dritte und weitere Kinder sind mit Ausnahme der Verpflegungskosten (monatlich je 38,00 Euro) beitragsfrei.
Gebühr vor dem vollendeten 3. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verpflegungskosten 38,00 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 162,00 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 167,00 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (38,75 Std.) u. Mittagessen 217,00 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 283,00 Euro
Gebühr vor dem vollendeten 2. Lebensjahr:
ZifferModulGebühr
1. Verwaltungsgebühr für Änderungen 5,00 Euro
2. Verpflegungskosten 38,00 Euro
3. Verlängerte Öffnungszeit (32,5 Std.) 184,00 Euro
4. Verlängerte Öffnungszeit (35 Std.) 189,00 Euro
5. Verlängerte Öffnungszeit (38,75 Std.) u. Mittagessen 238,00 Euro
6. Ganztagsbetreuung u. Mittagessen 303,00 Euro
Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Monats, für den das Kind zur entsprechenden Einrichtung angemeldet wurde. Die Kinder werden zum 1. und zum 15. des Monats aufgenommen. Die Kinder, die zum 15. des Monats oder nach dem 15. des Monats aufgenommen werden, entrichten die Hälfte der monatlichen Gebühr. Die Gebühren werden zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung durch Überweisung oder Abbuchungsermächtigung fällig. Gebührenmaßstab ist der Umfang der Betreuungszeit, das Alter des Kindes sowie der Aufnahmetag. Als Erst-Kind gilt nach dieser Satzung das jüngste Kind.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Durmersheim, 06.04.2017
Augustin, Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
| Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
| Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |