FFH-Mähwiesen-Monitoring
Die Europäische Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine zentrale
Grundlage des Naturschutzes in Europa. Ihre Umsetzung wurde in das Bundes- und
Landesnaturschutzgesetz aufgenommen. Baden-Württemberg ist danach verpflichtet,
einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und
Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit
der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände
der Arten und Lebensräume regelmäßig überwacht werden (FFH-Monitoring).
Baden-Württemberg hat aufgrund seines hohen Anteils am Gesamtbestand der FFH-Mähwiesen in der kontinentalen Region Deutschlands eine besondere Verantwortung für diese FFH-Lebensräume. Um neben bundesweit auch landesweit belastbare Aussagen zu Änderungen des Erhaltungszustands der FFH-Mähwiesen treffen zu können, wird seit 2012 ein landesweites FFH-Mähwiesen-Monitoring etabliert.
Im Rahmen des FFH-Mähwiesen-Monitorings werden in der
Gemeinde Durmersheim von Mitte
April bis Ende August 2017 floristische Kartierungen durchgeführt. Die
Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg. Die Erfassungen werden durch private
Fachbüros vorgenommen und finden ausschließlich im Außenbereich statt. Im
Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW
grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52
NatSchG).
Bei der Erfassung und Auswertung des
FFH-Mähwiesen-Monitorings erfolgt keine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern
oder Bewirtschaftern. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesfläche
hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung der FFH-Mähwiesen in
Baden-Württemberg zu erhalten. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der
Fläche vorgenommen.
Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie und FFH-Mähwiesen
erhalten Sie auf den Internetseiten der
LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de - Natur und Landschaft - Europäische
Naturschutzrichtlinien.
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