Weitere Masernerkrankungen registriert - Gesundheitsamt rät zu ausreichendem Impfschutz
Der derzeitige Masernausbruch
in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt setzt sich fort. In den letzten vier
Wochen wurden dem Gesundheitsamt insgesamt 16 Fälle gemeldet, alle bisher Erkrankten
waren nicht oder nicht ausreichend gegen Masern geimpft. Betroffen war zunächst
vor allem Baden-Baden-Steinbach, inzwischen werden aber auch Fälle aus dem
Landkreis Rastatt gemeldet.
Das Gesundheitsamt rät allen
Personen, insbesondere den nach 1970 Geborenen, nochmals dringend, den eigenen
Impfschutz und den ihrer Kinder überprüfen zu lassen und fehlende Impfungen
zeitnah nachzuholen. Es macht weiterhin darauf aufmerksam, dass das Infektionsschutzgesetz
vorsieht, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), in denen
ein Masernfall oder ein Maserverdachtsfall auftritt, allen nicht geimpften
Kindern der Besuch der Einrichtung untersagt werden kann, bis eine Weiterverbreitung
durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Mit entsprechenden Untersagungen muss
ab sofort gerechnet werden.
Masern sind eine hochansteckende
Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch sehr leicht durch Tröpfchen (Husten,
Niesen, Sprechen) übertragen wird und vorwiegend im Kindesalter, zunehmend aber
auch bei nicht geimpften und nicht immunen Erwachsenen auftreten kann. Die
hochfieberhafte Erkrankung geht mit ausgeprägten Allgemeinsymptomen (Husten,
Schnupfen, Bindehautentzündung) und einem typischen Hautausschlag einher und
dauert bei unkompliziertem Verlauf circa zwei Wochen.
Bei 10 bis 20 Prozent der
Erkrankten kann es zu Komplikationen kommen, die schwerwiegende Folgen haben
können, auch Todesfälle kommen vor. Das Spektrum reicht von Mittelohrentzündungen
über schwere Lungenentzündungen bis hin zu Hirnhaut- und Gehirnentzündungen
(Meningitis bzw. Enzephalitis). Die Entzündung des Gehirns und seiner Häute
verläuft in bis zu 20 Prozent aller Fälle tödlich. In weiteren 20 bis 40
Prozent der Fälle bleiben dauerhafte Schädigungen, die zu motorischen und
geistigen Einschränkungen führen. Bei Erwachsenen verläuft die Erkrankung zumeist
schwerer.
Das einzige Reservoir der
Masernviren sind infizierte Menschen. Die Viren können in der Inkubationszeit
(die Zeit vor Ausbruch der Erkrankung) an andere weitergegeben werden. Dagegen
schützen kann man sich nur mit der Masernimpfung, die öffentlich empfohlen und
sehr gut verträglich ist. Alle Kinder sollten bereits ab dem 11. bis 14.
Lebensmonat durch eine zweimalige Impfung geschützt werden - in der Regel mit einem
Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff. Dies gilt auch für ältere Kinder,
Jugendliche und Erwachsene (ab Jahrgang 1970), bei denen fehlende Impfungen
sobald wie möglich nachgeholt werden sollten. Auch Personal in Krankenhäusern
und Gemeinschaftseinrichtungen sollte geimpft sein. Eine Impfung von
unzureichend geschützten Personen ist auch noch kurz nach einem Kontakt zu
Erkrankten möglich und empfohlen.