Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Bis 31. März mit freiwilligen Rentenbeiträgen Ansprüche sichern
Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen
hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2016 noch bis
31. März 2017 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg mit.
Versicherte, die freiwillige Beiträge zahlen,
können sich damit verschiedene Ansprüche sichern: Rehabilitationsleistungen,
Schutz für Hinterbliebene, den Anspruch auf eine Altersrente und unter
besonderen Voraussetzungen auch die Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt der Versicherte
selbst: mindestens 84,15 Euro und höchstens 1.159,40 Euro pro Monat.
Neben Versicherungsnummer sowie Vor- und Nachname ist
bei der Überweisung auch unbedingt der Zeitraum anzugeben, für den die
freiwilligen Beiträge einbezahlt werden.
Mehr Informationen rund um die
freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile".
Sie kann von der Internetseite
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de
heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721
825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de).
Mehr
Informationen rund um das Thema Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt
es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, persönlich im
Regionalzentrum Karlsruhe, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen
Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet
unter
www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.
Die
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist als gesetzlicher Rentenversicherungsträger
Ansprechpartner für rund 6,6 Millionen Versicherte sowie mehr als 200.000
Unternehmen im Land und zahlt an 1,5 Millionen Menschen im In- und Ausland
Rente.