Gesundheitsamt rät zu ausreichendem Impfschutz - Masernerkrankungen registriert
In den letzten drei Wochen
sind im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden insgesamt neun Personen
an Masern erkrankt, alle Erkrankten waren nicht gegen Masern geimpft. Betroffen
ist derzeit vor allem ein Ortsteil von Baden-Baden.
Das aktuelle Ausbruchsgeschehen
zeigt, dass zu viele Kinder und Erwachsene nicht ausreichend gegen Masern
geschützt sind. Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Rastatt rät daher allen Personen,
insbesondere den nach 1970 Geborenen, nach den Empfehlungen der ständigen
Impfkommission den eigenen Impfschutz und den ihrer Kinder überprüfen zu lassen
und fehlende Impfungen nachzuholen.
Masern sind eine hochansteckende
Viruserkrankung, die von Mensch zu Mensch sehr leicht durch Tröpfchen (Husten,
Niesen, Sprechen) übertragen wird und vorwiegend im Kindesalter, zunehmend aber
auch bei nicht geimpften und nicht immunen Erwachsenen, auftreten kann. Die
hochfieberhafte Erkrankung geht mit ausgeprägten Allgemeinsymptomen (Husten,
Schnupfen, Binde-hautentzündung) und einem typischen Hautausschlag einher und
dauert bei unkompliziertem Verlauf etwa 2 Wochen.
Die Masern sollten keinesfalls als
Kindererkrankung unterschätzt werden. Bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten kann
es zu Komplikationen kommen, die schwerwiegende Folgen haben können, auch Todesfälle
kommen vor. Das Spektrum reicht von Mittelohrentzündungen über schwere
Lungenentzündungen bis hin zu Hirnhaut- und Gehirnentzündungen (Meningitis bzw.
Enzephalitis). Die Entzündung des Gehirns und seiner Häute verläuft in bis zu
20 Prozent aller Fälle tödlich. In weiteren 20 bis 40 Prozent der Fälle bleiben
dauerhafte Schädigungen des Gehirns, die zu motorischen und mentalen Einschränkungen
führen. Bei Erwachsenen verläuft die Erkrankung zumeist schwerer.
Das einzige Reservoir der
Masernviren sind infizierte Menschen. Die Viren können in der Inkubationszeit, in
der Zeit vor Ausbruch der Erkrankung, an andere weitergegeben werden. Dagegen
schützen kann man sich nur mit der Masernimpfung, die öffentlich empfohlen und
sehr gut verträglich ist. Alle Kinder sollten bereits ab dem 11. bis 14.
Lebensmonat durch eine zweimalige Impfung geschützt werden - in der Regel mit
einem Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfstoff. Dies gilt auch für ältere
Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ab Jahrgang 1970), bei denen fehlende Impfungen
sobald wie möglich nachgeholt werden sollten. Auch Personal in Krankenhäusern
und Gemeinschaftseinrichtungen sollte geimpft sein. Eine Impfung von
unzureichend geschützten Personen ist auch noch kurz nach einem Kontakt zu
Erkrankten möglich und empfohlen. Für ungeimpfte, enge Kontaktpersonen von
Masernkranken gelten strenge Regeln, wenn es um den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen,
wie Schulen oder Kindergärten, geht.