In den vergangenen Tagen wurden die
Hundesteuerbescheide für das Jahr 2017 zugestellt.
Die Hundesteuer beträgt für jeden in
Durmersheim gehaltenen Hund jährlich
78,00 Euro. Werden von einem Hundehalter mehrere Hunde gehalten, so erhöht
sich der Steuersatz für jeden zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.
Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haltern gemeinsam
gehalten.
Für das Halten eines Kampfhundes beträgt
der Steuersatz 600 €, für den
zweiten und jeden weiteren Kampfhund erhöht sich der Steuersatz auf 1.200 €. Die Steuer reduziert sich auf 78 €, wenn der Hund den Verhaltenstest
gemäß § 1 Abs. 4 PolVOgH vom 3. August 2000 bestanden hat. Werden neben
Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als "weitere Hunde".
Steuerfreie Hunde sowie Hunde in einem Zwinger bleiben hierbei außer Betracht.
Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund
ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für
Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne
dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge,
Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa
Inu.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr
entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tage im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar drei
Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt
gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten
Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.
Die
Anmeldung des Hundes muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht persönlich im
Rathaus, Zimmer 101, oder telefonisch unter Durchwahl 920-246 oder 920-247
erfolgen.
Endet die Hundehaltung nach Beginn des
Kalenderjahres, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats dem Steueramt
unter Rückgabe der Hundesteuermarke mitzuteilen.
Für Hunde, die bereits 2016 versteuert
wurden, ist keine erneute Anmeldung erforderlich.
Die
Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die 2015 ausgegebene Hundesteuermarke
oder bei späterer Anmeldung mit dem ersten Steuerbescheid übersandte
Steuermarke auch für das Jahr 2017 gültig ist.