Bebauungsplan "Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße, 6. Änderung" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2016
zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung die Aufstellung des Bebauungsplanes
"Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße, 6. Änderung" gem. § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Die
Aufstellung erfolgt gem. § 13a BauGB ohne Durchführung der Umweltprüfung gem. §
2 (4) BauGB.
Das
Plangebiet des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Südlich der Malscher Straße, 6.
Änderung" ist Teil des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Südlich der Malscher
Straße, 5. Änderung". Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)
fest.
Westlich
des Planbereichs liegt ein Wohngebiet an der Yburgstraße. Um störende Nutzungen
bezüglich dieser benachbarten Wohnnutzung künftig auszuschließen, soll mit der
Planung der Streifen zwischen Dreherstraße und Bahntrasse (Strecke
Rastatt-Karlsruhe) auf die Festsetzung der möglichen baulichen Nutzungen hin
überprüft werden. Im südlich angrenzenden Plangebiet "Gewerbegebiet Südlich der
Malscher Straße, 1. Erweiterung" ist hier bereits ein GEe (eingeschränktes
Gewerbegebiet) festgesetzt.
Der geplante Geltungsbereich ist dem abgedruckten
Plan in der Fassung vom 23.11.2016 zu entnehmen. Der Geltungsbereich beinhaltet
folgende Flurstücke: 9232, 9233, 9234, 9239, 9240/1, 9240/2, 9240/4, 9240, 9241
Vollständig
enthaltene Flurstücke:
9232, 9233,
9240/1, 9240/2, 9240/4, 9240
Teilweise
enthaltene Flurstücke:
9234, 9239,
9241
Durmersheim, 29.11.2016
gez. Andreas
Augustin
Bürgermeister