Rechtzeitig vor den Weihnachtsferien Pass und
Ausweis beantragen
In großen Schritten
rückt die Weihnachtszeit näher. Oft wird bei der Planung und Buchung des
Winterurlaubs vergessen, dass bei Reisen ins Ausland ein gültiges Ausweisdokument
Pflicht ist. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über Weihnachten oder
Neujahr vereisen möchten, sollten deshalb schon jetzt prüfen, ob ihr Reisepass
oder Personalausweis noch gültig ist oder neu ausgestellt werden muss. Um lange
Wartezeiten kurz vor und während der Urlaubszeit zu vermeiden, bitten wir Sie,
sich frühzeitig über die jeweiligen Einreisevoraussetzungen Ihres Urlaubslandes
zu erkundigen, um dann ggfls. benötigte neue Ausweisdokumente rechtzeitig zu
beantragen.
Ihr Meldeamt weist darauf
hin, dass auch Säuglinge und (Klein-)Kinder bei Grenzübertritt ein eigenes gültiges
Reisedokument benötigen.
Da die Pässe und
Ausweise von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, muss derzeit eine
Wartezeit von bis zu drei Wochen
von der Antragstellung bis zur Ausstellung einkalkuliert werden.
Es besteht auch die
Möglichkeit, einen Express-Pass, einen vorläufigen Reisepass oder einen
vorläufigen Personalausweis zu erhalten. Einen vorläufigen Reisepass erhalten
sie jedoch nur, wenn die Bestellung eines Express-Passes (Dauer 3 Werktage)
nicht mehr möglich ist.
Da die Erfassung der
Daten elektronisch erfolgt und wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen,
können Sie sich bei der Antragsstellung nicht vertreten lassen. Das fertige
Dokument kann hingegen auch an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.
Bitte bringen Sie zur
Beantragung unbedingt ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als
ein halbes Jahr), ihre bisherigen Ausweispapiere bzw. bei Erstbeantragung eine
Geburtsurkunde mit.
Falls Sie wissen
möchten, ob Sie für die geplante Reise einen Reisepass benötigen oder ob der
Personalausweis ausreicht, können Sie dies bei den Einreisebestimmungen der
einzelnen Urlaubsländer im Internet unter www.auswaertiges-amt.de nachlesen.
Für
die Ausweispapiere fallen derzeit folgende Kosten an:
· Personalausweis
bis Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre), danach
28,80 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
· vorläufiger
Personalausweis 10,00 Euro (Gültigkeit 3 Monate)
· Reisepass
bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre) danach
59,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre)
· vorläufiger
Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 Euro
· Express-Reisepass
unter 24 Jahren 69,50 Euro
Express-Reisepass
über 24 Jahren 91,00 Euro
Reisepass
für Vielreisende 48 Seiten unter 24 Jahre 59,50 Euro
Reisepass
für Vielreisende 48 Seiten über 24 Jahre 81,00 Euro
· Kinderreisepass
13,00 Euro (Gültigkeit 6 Jahre),
Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass 6,00 Euro (längstens bis Vollendung
des 12. Lebensjahres).
Die Pass- und
Ausweisgebühren sind bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Sollten Sie noch Fragen
haben, so berät Sie Ihr Meldeamt unter Telefon 07245 / 920 - 261 oder - 262 bei
allen Fragen rund um Reisepass oder Personalausweis.
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