Bebauungsplan "Ortsmitte"
- Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2016
die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortsmitte" im vereinfachten Verfahren gem.
§ 13 BauGB beschlossen.
Aufgrund
der über 50-jährigen Geltungsdauer des bisherigen Bebauungsplanes
"Haupt-/Speyerer Straße" sind die damals festgesetzten Ziele nicht mehr
zeitgemäß und bei der Beurteilung von künftigen Vorhaben schlecht anwendbar. Um
die künftige städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und wesentliche Teile
des Ortskerns zu erhalten, ist eine Überplanung dieses Bebauungsplanes
notwendig geworden.
In
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird auch der Bebauungsplan "Mittlere
Hauptstraße" einbezogen. Somit werden einfache Regelungen zur Beurteilung von Vorhaben
für das gesamte Gebiet möglich.
Das
Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich
ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan in der Fassung vom 26.10.2016
ersichtlich.
Durmersheim,
22.11.2016
gez.
Andreas Augustin
Bürgermeister