Der
Gemeinderat der Gemeinde Durmersheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.09.2016
den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Schwarzwaldstraße" gebilligt und
die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.05.2016 gefasst.
Aufgrund
der Anfragen Bauwilliger sollen zur Flexibilisierung der Bauweisen und im Sinne
einer Nachverdichtung die Baufenster im Bereich der anbaubaren Straßen
erweitert werden. Insgesamt soll durch die Erweiterungsmöglichkeiten die
bauliche Struktur und die Nutzungsstruktur jedoch erhalten werden. Dies
betrifft insbesondere auch das städtebaulich, geschlossene Erscheinungsbild
durch vorhandene Gebäudefluchten, welche bereits im rechtskräftigen
Bebauungsplan durch Baulinien gesichert werden.
Da der
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird,
ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 nicht erforderlich.
Der räumliche
Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan vom 11.05.2016 ersichtlich.
24.10.2016 - 25.11.2016
(je einschließlich) im Rathaus der Gemeinde Durmersheim,
Rathausplatz 1, kleiner Sitzungssaal, Zi. 216, während der üblichen
Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der
Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf des
Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift beim Ortsbauamt Durmersheim vorgebracht werden. Da das Ergebnis
der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, sollten die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen die volle Anschrift der Verfasser und gegebenenfalls
die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß §
3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Durchführung
eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens ist unzulässig soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Durmersheim, 11.10.2016
Andreas Augustin, Bürgermeister
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert einen Wert zur Bildschirmauflösung, um Bilder mit einer besseren Skalierung ausliefern zu können | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Behält die Zustände des Benutzers bei allen Seitenanfragen bei, solang die Session aktiv ist. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt | |
Gemeinde Durmersheim | Speicherung der Cookie-Einstellungen | 2 Monate | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |
Name | Anbieter | Zweck | Gültigkeit | Typ |
---|---|---|---|---|
Gemeinde Durmersheim | Speichert die Zustimmung zur Verwendung der Vorlesefunktion. | Session | HTTPWerte werden lokal gespeichert und zum HTTP-Server geschickt |