Öffentliche Bekanntmachung zur Übermittlung von
Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 c Abs. 1 Satz 1
des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) übermittelt
die Meldebehörde zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial dem
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bis zum 31. März 2017
folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017
volljährig werden (Geburtsjahr 1999):
1. Familienname
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die erhobenen Daten
dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den
Streitkräften verwendet werden. Sie sind zu löschen, wenn die Betroffenen dies
verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen
Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Eine Datenübermittlung
nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz ist nur zulässig, soweit die
Betroffenen nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der
Datenübermittlung nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr
Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch
öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die Betroffenen, die eine
Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG gebeten, dies beim Meldeamt der Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim, Fax: 07245 / 920 - 258, E-Mail: m.kober@durmersheim.de
;n.oeztuerk@durmersheim.de oder l.veneziani@durmersheim.de
schriftlich oder mündlich
im Rahmen einer persönlichen Vorsprache - nicht jedoch telefonisch -
mitzuteilen. Für die schriftliche Erklärung des Widerspruchs kann der
nachstehende Vordruck benutzt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie
sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt, Telefon 07245 / 920 - 261,-262 oder -268
✂------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach
§ 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz an das Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr
Name:
............................................................................................
Vorname:
.......................................................................................
Straße: ............................................................................................
Hausnummer:
................................................................................
Nach § 18 Absatz 7 des
Melderechtsrahmengesetzes widerspreche ich der Weitergabe meiner Meldedaten
nach § 58 c Abs. 1 Satz 2 Soldatengesetz an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr.