Die Gemeinde Durmersheim
schreibt auf der Grundlage der VOB/A die nachstehenden Arbeiten für die
Lieferung und den Einbau im Chemieraum in der Realschule, 76448
Durmersheim öffentlich aus:
Auftraggeber: Gemeinde
Durmersheim,
Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
Arbeitsbeginn: 02.11.2016
Arbeitsende: 30.12.2016
Realschule, Sanierung Chemieraum
Lieferung und Einbau einer Laboreinrichtung
Die
Angebotsunterlagen können bei: Gemeinde
Durmersheim
Ortsbauamt,
Tel. 07245/920-232,
Rathausplatz
1
76448
Durmersheim angefordert werden.
Abholung: ab
dem 18.07.2016 im Rathaus Durmersheim,
Zimmer
215 während der Öffnungszeiten.
Entschädigung: 25,-- €
je Doppelexemplar
zahlbar in bar oder mit Verrechnungsscheck bei Ausgabe.
Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Bei
Versand sind zzgl. 5,00 € zu entrichten.
Die Angebote
sind zu schicken an: Gemeinde
Durmersheim
Rathausplatz
1
76448
Durmersheim
Die
Angebote müssen als solche gekennzeichnet
sein,
z.B. mit Aufkleber "KEVM (B)" Kennvordruck
Signal-rot.
Die
Angebote müssen in deutscher Schrift
abgefasst sein.
Bei
der Eröffnung anwesend sein dürfen nur Bieter
und/oder
ihre Bevollmächtigten.
Submission: 30.08.2016, 11:00 Uhr
Ort: Gemeinde
Durmersheim
Rathausplatz
1
76448
Durmersheim, Zimmer 215
Zuschlagsfrist: 30.09.2016
Die
Zahlungsbedingungen wird über den § 16 VOB/B und den "Besonderen-" und
"Zusätzlichen Vertragsbedingungen" geregelt.
Rechtsform für
Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Mit dem Angebot sind auf
Anforderung des Auftraggebers zweckentsprechenden Unterlagen nach § 6 VOB/A
vorzulegen, aus denen die Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde des
Auftragnehmers hervorgeht.
Außerdem weisen wir daraufhin, dass nach § 16 Nr. 1 Abs. 2c) VOB/A ein
Bieter ausgeschlossen wird, wenn er illegal Beschäftigte hat oder hatte. Sollte
der Bieter in die engere Wahl kommen, wird bereits jetzt darauf aufmerksam
gemacht, dass die Gemeinde als Auftraggeber eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung verlangen wird.
Zuständige Stelle zur Nachprüfung
behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Planung und Überwachung
erfolgt durch das Ing.-Büro Scholze & Partner, Talstraße 19, 76316 Malsch
Durmersheim, 11.07.2016
Andreas Augustin, Bürgermeister
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