Rechtzeitig vor den Sommerferien Pass und Ausweis beantragen
In großen Schritten
rückt die alljährliche Reisezeit näher. Oft wird bei der Planung und Buchung
des Urlaubs vergessen, dass bei Reisen ins Ausland ein gültiges Ausweisdokument
Pflicht ist. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die über die Sommerferien
verreisen möchten, sollten deshalb schon jetzt prüfen, ob ihr Reisepass oder
Personalausweis noch gültig ist oder neu ausgestellt werden muss. Um lange
Wartezeiten kurz vor und während der Urlaubszeit zu vermeiden, bitten wir Sie,
sich frühzeitig über die jeweiligen Einreisevoraussetzungen Ihres Urlaubslandes
zu erkundigen, um dann ggf. benötigte neue Ausweisdokumente rechtzeitig zu
beantragen.
Ihr Meldeamt weist darauf
hin, dass auch Säuglinge und (Klein-)Kinder bei Grenzübertritt ein eigenes gültiges
Reisedokument benötigen.
Da die Pässe und
Ausweise von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden, muss derzeit eine
Wartezeit von bis zu
drei Wochen
von der Antragstellung bis zur Ausstellung einkalkuliert werden.
Es besteht auch die
Möglichkeit, einen Express-Pass, einen vorläufigen Reisepass oder einen
vorläufigen Personalausweis zu erhalten. Einen vorläufigen Reisepass erhalten
sie jedoch nur, wenn die Bestellung eines Express-Passes (Dauer 3 Werktage)
nicht mehr möglich ist.
Da die Erfassung der
Daten elektronisch erfolgt und wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen,
können Sie sich bei der Antragsstellung nicht vertreten lassen. Das fertige
Dokument kann hingegen auch an eine bevollmächtigte Person ausgehändigt werden.
Bitte bringen Sie zur
Beantragung unbedingt ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als
ein halbes Jahr), Ihre bisherigen Ausweispapiere bzw. bei Erstbeantragung eine
Geburtsurkunde mit.
Falls Sie wissen
möchten, ob Sie für die geplante Reise einen Reisepass benötigen oder ob der
Personalausweis ausreicht, können Sie dies bei den Einreisebestimmungen der
einzelnen Urlaubsländer im Internet unter www.auswaertiges-amt.de nachlesen.