Im Flurbereinigungsverfahren
Durmersheim (B36, DB) werden im nächsten Verfahrensabschnitt die neu zugeteilten
Flurstücke in der Örtlichkeit aufgezeigt.
Die Grenzen werden mit ca. 70
cm hohen Pflöcken, an denen die Flurstücksnummern angebracht sind, verpflockt.
Im Verfahrensgebiet sind
zusätzlich die noch zu bauenden Erdwege mit Pflöcken abgesteckt.
Bei allen Pflöcken handelt es
sich um Vermessungszeichen im Sinne des Vermessungsgesetzes Baden-Württemberg
(VermG). Nach § 19 Abs.1 Nr. 1 handelt derjenige ordnungswidrig, der vorsätzlich
oder fahrlässig Vermessungs- oder Grenzzeichen unkenntlich macht, beschädigt
oder entfernt. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 19 Abs. 2 VermG mit einer
Geldbuße von bis zu 2.000 € geahndet werden.
Wir weisen darauf hin, dass
die Markierungen nicht beschädigt oder entfernt werden dürfen. Dies liegt im
Interesse aller Beteiligten, da jeder Eigentümer gerne sein neu zugeteiltes
Grundstück in der Örtlichkeit
wiederfindet.
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