A. Haushaltssatzung
B. Beschluss
Der
Haushaltsplan und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigungsanlagen
des Gemeindeverwaltungsverbandes für das Haushaltsjahr 2016 ist gem. § 81 der
Gemeindeordnung an mindestens sieben Tagen, und zwar von Montag, 27.06.2016 bis
einschließlich Dienstag, 05.07.2016, in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden
während der üblichen Dienststunden ausgelegt.
Eine
etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
Durmersheim, 20.06.2016
Augustin,
Verbandsvorsitzender
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