Knapp sechs Millionen Euro für die Wohnraumförderung
im Landkreis Rastatt
Ob Wohnung oder Familienheim, mit dem
Instrumentarium der Eigentumsförderung des Landes Baden-Württemberg lassen sich
viele Vorhaben verwirklichen. Mit einem Zinssatz von derzeit 0,75 Prozent für
zehn Jahre und einer Sollzinsbindung von 15 Jahren erleichtern das Land
Baden-Württemberg und die L-Bank auch in diesem Jahr Familien die Finanzierung
ihres Eigenheims ganz erheblich.
Im Jahr 2015 konnte die Wohnraumförderstelle im
Landratsamt Rastatt insgesamt 28 Häuslebauer beim Eigenheim unterstützen. Das
Gesamtvolumen der Förderung im Landkreis lag bei rund 5,9 Millionen Euro, wobei
im Schnitt knapp 210.700 Euro pro Antragsteller geflossen sind. Die weitergereichten
Anträge wurden vollständig von der L-Bank bewilligt. "Die Beratung ist dabei
das A und O", betont Iris Rother, die zuständige Sachbearbeiterin in der Landkreisbehörde.
Die L-Bank finanziert mit dem Programm "Eigentumsfinanzierung
BW-Z15" den Bau, Kauf und die Modernisierung von Wohneigentum oder auch Aus-
und Anbaumaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums. Die Förderung kommt
insbesondere für Familien mit einem oder mehreren Kindern in Frage, deren
Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und die eine gewisse Eigenkapitalquote
erreichen. Die Basisförderung besteht aus einem Darlehen mit besonders
günstigen Zinsen. Je nach Bauort kann ein Haushalt mit vier Personen einen
Förderkredit von 250.000 bis zu 300.000 Euro erhalten.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten bestehen außerdem
für die energetische Sanierung von erworbenen älteren Gebäuden. Hier gibt es
nicht nur zinslose Darlehen, sondern auch Tilgungszuschüsse, die je nach
erreichtem Effizienzstandard bis zu 27,5 Prozent der beantragten Darlehenssumme
betragen können.
Wer noch keine Kinder hat, aber die Familiengründung
plant, kann ein "Optionsdarlehen neu" von bis zu 75.000 Euro in Anspruch nehmen,
dessen Konditionen sich verbessern, wenn Kinder geboren werden.
Um die Fördermöglichkeit nicht zu verlieren,
rät die Landkreis-Förderstelle bei allen Darlehen dazu, im Vorfeld keinerlei Verträge
abzuschließen. "Erst wenn die L-Bank schriftlich grünes Licht gegeben hat, ist
ein Baubeginn oder Kaufvertrag unschädlich."
Service:
Broschüren zur Wohnraumförderung gibt es im Landratsamt und in den Rathäusern.
Weiterführende Infos auch unter www.l-bank.de.
Vor Antragstellung empfiehlt die Förderstelle, unter Telefon 07222/3 81-41 12
oder per E-Mail an amt41@landkreis-rastatt.de
einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.